
stefank
35147
Wenn ich diesen thread hier lese und vor allem das Video anschaue: Respekt. Das hätte die SA auch nicht besser hinbekommen. Habt ihr sie eigentlich noch alle? Die U23 würde sich freuen, wenn mal 2000 von euch zu einem Heimspiel kommen würden, aber das ist ja langweilig, weil man keinen Sturmmarsch machen kann, nicht? Wie nennt man eigentlich nochmal Leute, die nicht am Fußball interessiert sind, sondern ihr eigenes Ego am Drumherum aufrichten wollen? Eben fällt es mir ein: Eventies.
dawiede schrieb:stefank schrieb:dawiede schrieb:stefank schrieb:dawiede schrieb:
190
Sehr geehrter Herr dawiede,
wir sind hier nicht auf dem Basar.
Wie Sie § 34 RVG entnehmen wollen, wurde i.v.F. schriftlicher Rat erteilt. Die von Ihnen angesprochen Euro 190,- gelten hingegen für ein Erstberatungsgespräch, also für mündlichen Rat.
isn das hier net son bissi wie muendlich?
Ich weise darauf hin, dass die Beantwortung dieser Frage die o.g. Gebühr nach § 34 RVG erneut auslösen würde, da es sich um eine völlig neue, von der ursprünglichen Rechtsfrage unabhängige Beratung handeln würde.
Ich wollte dich eigentlich noch fragen, ob du gerne den Flug auf die Malediven plus Hotel kostenlos von mir bekommen moechtest. Ich habe die Reise gewonnen, kann sie aber leider net antreten. Ich lasse es aber lieber bleiben. Fragen ist gefaehrlich
Ach ja, das FDP-Malle. Jedesmal, wenn mein Privatjet dort zur Landung ansetzt, genieße ich bei einem Fläschchen Roederer den Anblick. Wenn du ja nun selbst hinfliegst, könntest du bitte bei meiner Villa nachschauen, ob das Personal alles schön in Ordnung hält?
dawiede schrieb:stefank schrieb:dawiede schrieb:
190
Sehr geehrter Herr dawiede,
wir sind hier nicht auf dem Basar.
Wie Sie § 34 RVG entnehmen wollen, wurde i.v.F. schriftlicher Rat erteilt. Die von Ihnen angesprochen Euro 190,- gelten hingegen für ein Erstberatungsgespräch, also für mündlichen Rat.
isn das hier net son bissi wie muendlich?
Ich weise darauf hin, dass die Beantwortung dieser Frage die o.g. Gebühr nach § 34 RVG erneut auslösen würde, da es sich um eine völlig neue, von der ursprünglichen Rechtsfrage unabhängige Beratung handeln würde.
Afrigaaner schrieb:
a) Wird die Koalition halten
b) Wer hätte Schuld am scheitern
c) Was könnte Merkel besser tun
d) Welche Alternative gibt es
Frage a-c ist uninteressant.
zu Frage d: http://www.youtube.com/watch?v=8W-9EIWWXWY
dawiede schrieb:stefank schrieb:Brady schrieb:dawiede schrieb:
gleich mal drei bescheurte Antworten gegeben...
...vielleicht bekommst du ja noch ne vernuenftige
Lass die Anwaelte erstmal aufstehen
Gibt doch erst um zwölf Mittag...
Guten Morgen. Die Veranstaltung ist dann legal, wenn sie nicht-öffentlich ist. Eine Veranstaltung ist dann nicht-öffentlich, wenn sie 1. Nur einem ebgrenzbaren Personenkreis zugänglich ist, der 2. mit dem Veranstalter in einer persönlichen Beziehung steht.
So, genug gearbeitet. Kann ich mich jetzt wieder zum Mittagsschlaf hinlegen? Ich muss nachher schließlich noch zur Konsti, das wird wieder anstrengend.
wieviel wuerde dieser Beitrag normalerweise kosten
§ 34 Beratung, Gutachten und Mediation
(1) Für einen mündlichen oder schriftlichen Rat oder eine Auskunft (Beratung), die nicht mit einer anderen gebührenpflichtigen Tätigkeit zusammenhängen, für die Ausarbeitung eines schriftlichen Gutachtens und für die Tätigkeit als Mediator soll der Rechtsanwalt auf eine Gebührenvereinbarung hinwirken, soweit in Teil 2 Abschnitt 1 des Vergütungsverzeichnisses keine Gebühren bestimmt sind. Wenn keine Vereinbarung getroffen worden ist, erhält der Rechtsanwalt Gebühren nach den Vorschriften des bürgerlichen Rechts. Ist im Fall des Satzes 2 der Auftraggeber Verbraucher, beträgt die Gebühr für die Beratung oder für die Ausarbeitung eines schriftlichen Gutachtens jeweils höchstens 250 Euro; § 14 Abs. 1 gilt entsprechend; für ein erstes Beratungsgespräch beträgt die Gebühr jedoch höchstens 190 Euro.
Um Überweisung von 250,- Euro sowie 20,- Euro Postpauschale, jeweils zzgl. 19% Umsatzsteuer, wird gebeten.
Lieber Matthias,
die allerbesten Glückwünsche zu deinem Geburtstag. Es ist schon wahr, was viele hier schreiben: Deine Beiträge gehören mit zum Besten, was das Forum zu bieten hat. Manche sind sogar fast so gut wie meine. Damit das besser wird, hier mein Geschenk für dich:
http://www.youtube.com/watch?v=aMG4o242rck
Stefan
die allerbesten Glückwünsche zu deinem Geburtstag. Es ist schon wahr, was viele hier schreiben: Deine Beiträge gehören mit zum Besten, was das Forum zu bieten hat. Manche sind sogar fast so gut wie meine. Damit das besser wird, hier mein Geschenk für dich:
http://www.youtube.com/watch?v=aMG4o242rck
Stefan
Brady schrieb:dawiede schrieb:
gleich mal drei bescheurte Antworten gegeben...
...vielleicht bekommst du ja noch ne vernuenftige
Lass die Anwaelte erstmal aufstehen
Gibt doch erst um zwölf Mittag...
Guten Morgen. Die Veranstaltung ist dann legal, wenn sie nicht-öffentlich ist. Eine Veranstaltung ist dann nicht-öffentlich, wenn sie 1. Nur einem ebgrenzbaren Personenkreis zugänglich ist, der 2. mit dem Veranstalter in einer persönlichen Beziehung steht.
So, genug gearbeitet. Kann ich mich jetzt wieder zum Mittagsschlaf hinlegen? Ich muss nachher schließlich noch zur Konsti, das wird wieder anstrengend.
maobit schrieb:
Ohne Alternative einfach aus Afghanistan rauszugehen würde aber in meinen Augen den Einsatz unserer gefallenen Soldaten und ihrer Kameraden der Sinnlosigkeit preisgeben.
Die Tauglichkeit dieses Konzepts lässt sich mit einem einfachen Alltagstest leicht überprüfen. Wenn du das nächste Mal irgendwo hinwillst, laufe zwei Kilometer in die falsche Richtung. Nun denke dir: "Wenn ich jetzt umdrehe, waren die bisherigen zwei Kilometer völlig sinnlos". Laufe weiter. Überprüfe nach weiteren zwei Kilometern, ob die ersten zwei Kilometer irgendwie sinnvoller geworden sind.
LDKing schrieb:
edit:geld einnehmen bei junggesellen abschieden kann man vergessen da alle ca.10sek ne neue gruppe da lang läuft :-/
Genau. Und kannst du dir auch vorstellen, wie tierisch ihr nervt? Ganz im Ernst: Warum kann man sich nicht in einer schönen Kneipe bei euch einen Raum mieten und sich gepflegt Bier reinkippen? Warum muss man im Idiotenlook durch Frankfurt tapern, zusammen mit Horden von weiteren Gruppen im Idiotenlook, und friedliche Menschen mit Bettelei belästigen? Sobald ich König von Frankfurt bin, werde ich diesen Unfug verbieten...
tutzt schrieb:eagle_hb schrieb:
(..)aber dann im zweiten Atemzug über Funkel zu sagen, er hätte Pröll keine Chance gegeben,ist schon ziemlich frech --> Hetze!
Fazit:Pröll hat den Wink mit dem Zaunfahl net erkannt (Verpflichtung Fährmann)! Wieso wir über Funkel und Skibbe diskutieren müssen, die im Fall Pröll beide richtig und konsequent gehandelt haben,bleibt mir schleierhaft.
Wo hab ich das denn so geschrieben? Ich habe lediglich Pedro widerlegt, der schrieb:
"Skibbe ist der einzige, bei dem Pröll keine faire Chance bekam. "
Das ist nun mal falsch, denn auch bei Funkel hatte er selbige zuletzt eben nicht. Wie die Äußerungen (und das Wechselspiel) ja auch zeigen.
Und diskutieren müssen wir gar nicht. Mir geht nur dieses Glorifizieren von Funkel und gleichzeitig jeden möglicherweise, eventuell, ganz vielleicht Fehler von Skibbe durchzukauen und Stricke daraus zu drehen auf den Keks.
[edit: der Rest ist gelöscht, da es nur gegen einen User geht. gereizt]
Und mit Verlaub, es war falsch von vorn bis hinten. Gleich im ersten Argument musst du ein "zuletzt" hinzufügen, um davon abzulenken, dass Pröll bei Funkel lange Zeit seine Chancen bekommen hat.
Ein Glorifizieren von Funkel ist bei Pedro hier überhaupt nicht zu sehen. Über Skibbe hat er sich oft und oft dahingehend geäußert, dass er ihn für einen guten Trainer hält. Funkel hat er seinerzeit nicht um seiner selbst Willen verteidigt, sondern gegen die Hetzmeute, die ihn zur Strecke bringen wollten.
U_Bein schrieb:stefank schrieb:U_Bein schrieb:
(...) muss mir dann nicht sky kündigen, bevor sie mir einen neuen vertrag aufs auge drücken?
Selbstverständlich ja.
also ich habe mir die agb´s eben angeschaut, ich lese da etwas anderes raus. entweder einer von beiden seiten muss 2 monate vorher kündigen, oder der vertrag verlängert sich um 12 monate. bei preiserhöhung müssen sie es ankündigen und dann kann ich immer noch kündigen. wäre nur schlecht, wenn ich mich irren würde
Das ist dasselbe. Für einen neuen Vertrag mit neuen Konditionen muss der alte von Sky gekündigt werden. Wird im laufenden Vertrag der Preis erhöht, hast du ein Sonderkündigungsrecht.
Eigentlich sollte man hier aufhören, weil wir dem armen threaderöffner den thread mit OT zukleistern. Ich will nur schnell einen Fehler korrigieren: Es heißt "Zweckübertragungsgrundsatz":
"Der Zweckübertragungsgrundsatz gilt im gesamten Urheberrecht. Er stellt die Regel auf, dass der Urheber bzw. der ausübende Künstler seinem Lizenznehmer im Zweifel nur diejenigen Nutzungsrechte eingeräumt hat, die zur Erreichung des Vertragszweckes erforderlich sind. So wird einem Buchverleger im Zweifel nicht das Recht eingeräumt, das Buch zu verfilmen oder einem Musikverleger, den Titel auf Tornträgern zu vervielfältigen, § 37 Abs. 2 UrhG. Der Z. als Regel zur Auslegung von urheberechtlichen Verträgen ist in § 31 Abs. 5 UrhG kodifiziert. Er greift nur ein, wenn Zweifel über den Umfang der Einräumung von Nutzungsrechten bestehen, nicht aber, wenn die Nutzungsarten im Vertrag konkret benannt wurden. Der Z. soll den Urheber davor schützen, dass er aus Unkenntnis oder wirtschaftlicher Not pauschal Nutzungsrechte einräumt, ohne dass er am Wert einer jeden Nutzungsart beteiligt wird."
Ich hätte den richtigen Namen wissen sollen, obiger Text ist nämlich von mir: "Lexikon der Entertainment-Industrie".
Weitere Diskussion, wenn gewollt, gerne per PN.
"Der Zweckübertragungsgrundsatz gilt im gesamten Urheberrecht. Er stellt die Regel auf, dass der Urheber bzw. der ausübende Künstler seinem Lizenznehmer im Zweifel nur diejenigen Nutzungsrechte eingeräumt hat, die zur Erreichung des Vertragszweckes erforderlich sind. So wird einem Buchverleger im Zweifel nicht das Recht eingeräumt, das Buch zu verfilmen oder einem Musikverleger, den Titel auf Tornträgern zu vervielfältigen, § 37 Abs. 2 UrhG. Der Z. als Regel zur Auslegung von urheberechtlichen Verträgen ist in § 31 Abs. 5 UrhG kodifiziert. Er greift nur ein, wenn Zweifel über den Umfang der Einräumung von Nutzungsrechten bestehen, nicht aber, wenn die Nutzungsarten im Vertrag konkret benannt wurden. Der Z. soll den Urheber davor schützen, dass er aus Unkenntnis oder wirtschaftlicher Not pauschal Nutzungsrechte einräumt, ohne dass er am Wert einer jeden Nutzungsart beteiligt wird."
Ich hätte den richtigen Namen wissen sollen, obiger Text ist nämlich von mir: "Lexikon der Entertainment-Industrie".
Weitere Diskussion, wenn gewollt, gerne per PN.
Muss der Haben sich dann nicht in Hatten umbenennen, wenn der mal weg geht? Und ob wir dann Kriegen kriegen?