
tutzt
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Marburger-Adlerin schrieb:
Mann, was war das ein Grottenkick! Ich als Marburgerin habe mich seit Wochen auf dieses Spiel gefreut und dann das. Okay, die Mannschaft ist im Trainingslager, trainiert dementsprechend viel und hart, ist in der Vorbereitung das Wetter ist auch nicht gerade kraftsparend. Aber so ne Leistung wie gegen Marburg ist inakzeptabel! Es sind alles Profis und gurken so gegen , zeitweise besser spielende" Amateurkicker aus Marburg rum.
Der Kauf einer Dauerkarte hat seit heute einen faden Beigeschmack, da ich mir um den Klassenerhalt echt Sorgen mache.
Du zählst all diese Faktoren auf + es ist nur ein Testspiel. Und deine Schlussfolgerung ist Angst vor dem Abstieg? :neutral-face
Misanthrop schrieb:tutzt schrieb:
[Schön geschrieben, aber letztlich an meinem (und deinem) Posting vorbei. Du schriebst:
"(...)darf Deine Freundin gerne jede Nacht bei Dir schlafen."
Wenn sie dies ein Jahr lang tut, dann greift Nr. 1 dieser Vermutungsregeln bereits.
Das stimmt so nicht. Die beiden können auch fünf Jahre lang ein paar sein und schlafen, wo sie wollen.
Sie dürfen eben nicht zusammenleben. Das klassische "Du-zu-mir-oder-ich-zu-dir?" stellt gerade kein Zusammenleben dar.Es sei denn, es handelt sich nur um eine Affaire bei der sie sonst nicht mehr als den Namen voneinander wissen, das scheint aber nach dem, was der User schrieb kaum der Fall.
Was völlig unschädlich ist.
Ich habe es nicht so verstanden, als wenn sie dieselbe Wohnung teilen. Dass dann eine Bedarfsgemneinschaft anzunehmen wäre, war wohl nicht Gegenstand des Posts.Ein "fröhliches Beziehungsleben" führt also nach einem Jahr zu genau dieser Beweislastumkehr, da hier der innere Wille durch die äußere Manifestation eben vermutet wird. Andernfalls wären diese Regelungen ja auch ohne praktische Auswirkung.
Die Regelung diente ja dazu, dem Leistungsträger die oftmals nicht mögliche Beweislast dafür abzunehmen, dass zwei Menschen eine Einstands- und Verantwortungsgemeinschaft und nicht zB eine WG miteinanander teilen. Wenn die beiden nicht beieinander wohnen, hat sich gerade nichts äußerlich manifestiert.
Nicht bezweckt war, jede Langzeitbeziehung (ohne wirtschaftliche Gemeinschaft) - mit oder ohne gegenseitige Namenskenntnis - zur Bedarfsgemeinschaft zu erklären.
Ach, so meintest du das. Dann hast du Recht. Dein "jede Nacht bei dir im Bett" hatte ich jetzt schon als zusammen wohnen interpretiert. Ist ja schon seltsam, sich morgens früh zu verziehen und Abends spät zum schlafen vorbei zu kommen. ,-)
@Ewigtreuer: Da die Ehe nun mal vom Grundgesetz gesondert erwähnt und geschützt wird, kann das schon angehen.
Misanthrop schrieb:tutzt schrieb:Misanthrop schrieb:Ewigtreuer schrieb:
So richtig prickelnd wird es auch, wenn plötzlich Mitarbeiter der Arge vor der Tür stehen und kontrollieren, ob man(n) ne zweite Zahnbürste im Bad oder Damen-Klamotten im Schrank hat. Wenn das der Fall wäre, dürfte meine Freundin für mich aufkommen
Nein.
Nur wenn Ihr füreinander (wirtschaftlich) einsteht.
Sollte das nicht der Fall sein, darf Deine Freundin gerne jede Nacht bei Dir schlafen.
Ihr müsst eben nur das Bett und nicht den Kühlschrank und die Haushaltskasse teilen. Beweisen muss das übrigens die ARGE/BA/SozAmt.
Grundsätzlich richtig, aber nicht ganz. Es gibt gewisse Vermutungsregelungen, die dieses indizieren und damit die Beweislast umkehren:
http://www.sozialleistungen.info/con/hartz-iv-4-alg-ii-2/bedarfsgemeinschaft.html
Es ist nicht nur grundsätzlich richtig, sondern ganz, tutzt.
Es stimmt zwar, dass es eine Vermutungsregelungen gibt. Diese finden sich in § 7 Abs. 3a SGB II und lauten:
Ein wechselseitiger Wille, Verantwortung füreinander zu tragen und füreinander einzustehen, wird vermutet, wenn Partner
1. länger als ein Jahr zusammenleben,
2. mit einem gemeinsamen Kind zusammenleben,
3. Kinder oder Angehörige im Haushalt versorgen oder
4. befugt sind, über Einkommen oder Vermögen des anderen zu verfügen.
Abs. 3a ist im Zusammenhang mit Abs. 3 zu lesen. Dieser bestimmt zunächst, wer überhaupt "Partner" i.S.d. SGB II ist:
Zur Bedarfsgemeinschaft gehören
als Partner der erwerbsfähigen Hilfebedürftigen
a) der nicht dauernd getrennt lebende Ehegatte,
b) der nicht dauernd getrennt lebende Lebenspartner,
c) eine Person, die mit dem erwerbsfähigen Hilfebedürftigen in einem gemeinsamen Haushalt so zusammenlebt, dass nach verständiger Würdigung der wechselseitige Wille anzunehmen ist, Verantwortung füreinander zu tragen und füreinander einzustehen.
Im Umkehrschluss scheidet also die Vermutungsregelung bereits stets dann aus, wenn Partner nicht bereits ein Jahr zusammenleben, nicht für die wirtschaftlichen belange des anderen einstehen (getrennte Kontoführung u.ä.) oder nicht gemeinsam die Sorge für Dritte (zB Kinder) betreiben.
Zwei Personen, die nicht dieselbe Wohnung teilen, sind daher niemals "Partner" im Gesetzessinne. Ausgenommen wäre der fast nicht denkbare Fall, dass einer der beiden zwar eine eigene Wohnung sein eigen nennt, jedoch seinen Lebensmittelpunkt in derjenigen des Hilfebedürftigen besitzt und beide für das Wohl und Wehe des anderen einzustehen bereit und in der Lage sind.
Beweispflichtig wäre hierfür allerdings immer der Leistungsträger, da es eben nicht den Vermutungsregelungen entspräche.
Ein fröhliches - auch dauerhaftes - Beziehungsleben mit einem Nichtleistungsbezieher bleibt daher ohne Einfluss auf den Anspruch.
Die Zweitzahnbürste wird zwar zugegebenermaßen fast immer zu einer anderen Entscheidung des Leistungsträgers führen. Da muss man dann eben dagegenhalten.
Schön geschrieben, aber letztlich an meinem (und deinem) Posting vorbei. Du schriebst:
"(...)darf Deine Freundin gerne jede Nacht bei Dir schlafen."
Wenn sie dies ein Jahr lang tut, dann greift Nr. 1 dieser Vermutungsregeln bereits. Es sei denn, es handelt sich nur um eine Affaire bei der sie sonst nicht mehr als den Namen voneinander wissen, das scheint aber nach dem, was der User schrieb kaum der Fall. Ein "fröhliches Beziehungsleben" führt also nach einem Jahr zu genau dieser Beweislastumkehr, da hier der innere Wille durch die äußere Manifestation eben vermutet wird. Andernfalls wären diese Regelungen ja auch ohne praktische Auswirkung.
Dirty-Harry schrieb:
Angeblich will v. Beust doch morgen vor dem Ausgang der Entscheidung zurücktreten.!!!
Es gab in Hamburg Demonstrationen gegen die Schulreform.So nach dem Motto:"Die CDU verkauft unsere kinder an die Grünen".
Wegen des evtl. Rücktritts und der Abstimmung ein spannender Tag in Hamburg.
Das wäre natürlich höchst interessant. Die Medien spekulieren ja schon heftig.
Neuwahlen wären natürlich wünschenswert und auch wahrscheinlich. Der designierte Nachfolger soll ja eher der "Law and Order"-Typ sein. Das dürfte den Grünen wenig gefallen.
Zur Reform kann man nur sagen, dass dieser Typ und seine Kampagne das Paradebeispiel für besitzstandswahrende Besserverdiener sind.
Misanthrop schrieb:Ewigtreuer schrieb:
So richtig prickelnd wird es auch, wenn plötzlich Mitarbeiter der Arge vor der Tür stehen und kontrollieren, ob man(n) ne zweite Zahnbürste im Bad oder Damen-Klamotten im Schrank hat. Wenn das der Fall wäre, dürfte meine Freundin für mich aufkommen
Nein.
Nur wenn Ihr füreinander (wirtschaftlich) einsteht.
Sollte das nicht der Fall sein, darf Deine Freundin gerne jede Nacht bei Dir schlafen.
Ihr müsst eben nur das Bett und nicht den Kühlschrank und die Haushaltskasse teilen. Beweisen muss das übrigens die ARGE/BA/SozAmt.
Grundsätzlich richtig, aber nicht ganz. Es gibt gewisse Vermutungsregelungen, die dieses indizieren und damit die Beweislast umkehren:
http://www.sozialleistungen.info/con/hartz-iv-4-alg-ii-2/bedarfsgemeinschaft.html
Brady schrieb:tutzt schrieb:Brady schrieb:tutzt schrieb:Mäff schrieb:
Ich denke mal es handelt sich um den ehemaligen Schulrektro, der in München fast totgeprügelt wurde, nachdem er 2 Jugendliche in der U-bahn aufforderte, ihre Zigaretten (in der Bahn!!!) auszumachen
Kann nicht sein, das waren keine Jugendlichen. Oder GxOffmodd hat noch weniger Ahnung von dem Fall (gar keine), als es ohnehin den Anschein hätte. :neutral-face
Hallo tuzt,
20 ist vielleicht nicht mehr ganz jugendlich....17 allerdings schon oder meinst du nicht? Stellt sich mir die Frage wer hier keine Ahnung hat...
jugendliche grüße
Ist ein Jugendlicher "Jugendliche"? Gibt es keine Mehrzahl mehr? Was hat der Rentner denn nun böses gesagt, dass er halb zu Tode getreten werden musste? Wo du doch scheinbar Ahnung zu haben vorgibst...
fragende Grüße
hallo tutzt, du bist ein ganz schöner Korinthekacker....unterstellst den Leuten sie hätten keine Ahnung und machst dann so eine Show....du bist und bleibst einer der Größten hier im Forum....zum Tatzeitpunkt waren beide Täter Jugendliche...womit GxOffmodd wohl doch Ahnung hat...
grußlos
Und wieder hast du dich in die Nesseln gesetzt:
http://www.spiegel.de/panorama/justiz/0,1518,525153,00.html
http://www.aufrecht.de/gesetze/gesetz-zum-schutze-der-jugend-in-der-oeffentlichkeit-joeschg.html
bleib lieber mal unaufgeregt.
nesselige Grüße
Brady schrieb:tutzt schrieb:Mäff schrieb:
Ich denke mal es handelt sich um den ehemaligen Schulrektro, der in München fast totgeprügelt wurde, nachdem er 2 Jugendliche in der U-bahn aufforderte, ihre Zigaretten (in der Bahn!!!) auszumachen
Kann nicht sein, das waren keine Jugendlichen. Oder GxOffmodd hat noch weniger Ahnung von dem Fall (gar keine), als es ohnehin den Anschein hätte. :neutral-face
Hallo tuzt,
20 ist vielleicht nicht mehr ganz jugendlich....17 allerdings schon oder meinst du nicht? Stellt sich mir die Frage wer hier keine Ahnung hat...
jugendliche grüße
Ist ein Jugendlicher "Jugendliche"? Gibt es keine Mehrzahl mehr? Was hat der Rentner denn nun böses gesagt, dass er halb zu Tode getreten werden musste? Wo du doch scheinbar Ahnung zu haben vorgibst...
fragende Grüße
Mäff schrieb:
Ich denke mal es handelt sich um den ehemaligen Schulrektro, der in München fast totgeprügelt wurde, nachdem er 2 Jugendliche in der U-bahn aufforderte, ihre Zigaretten (in der Bahn!!!) auszumachen
Kann nicht sein, das waren keine Jugendlichen. Oder GxOffmodd hat noch weniger Ahnung von dem Fall (gar keine), als es ohnehin den Anschein hätte. :neutral-face
GxOffmodd schrieb:
Bei dem einen Fall wo zwei Jungedliche einen Rentner verprügelt haben hatte ich mir immer im Kopf ausgemalt was der Rentner zu den Typen gesagt haben muss. Man kann mir nicht erzählen dass er irgendewas von sich gelassen hat usw.
Welcher Fall soll das bitte sein? Und was hat das mit Zivilcourage, also dem Threadthema, zu tun? :neutral-face
KroateAusFfm schrieb:stefank schrieb:
Auf Jugendstrafe würde das Gericht hier wohl auch bei Körperverletzung mit Todesfolge erkennen. Aber eben bis fünf Jahre, und nicht bis zehn Jahre, wie bei Mord.
Das ist schlichtweg falsch. Körperverletzung mit Todesfolge ist ein Verbrechen und hat ein Strafrahmen von 3 - 15 (§ 38 Abs. 2 StGB) Jahren. Somit findet § 18 Abs. 1 S. 2 JGG Anwendung. Die Höchsttrafe beträgt mithin 10 Jahre.
Du hast natürlich Recht. Höchst-, nicht Mindeststrafe.
@Haefe: Nun, man kann schon sagen, dass ein über 50jähriger eine Herzattacke haben kann, wenn er minutenlang geschlagen und getreten wird. Ein Zusammenhang für § 227 StGB ist da schon gegeben.
peter schrieb:Lohi schrieb:
Vom Design her find ich, kann man nicht meckern - auch die Übersichtlichkeit find ich gut...
das Thema Eintracht TV gabs glaub ich schon so oft im Forum...da liegts am Verein sowas zu entscheiden.
Nur eine Sache würde ich mir wünschen....Bestandteil eines Forums ist eine Edit Funktion...wie kommts, dass sie sich hier nicht durchgesetzt hat?
es wurde mal erklärt, dass eine edit dazu führen könnte, dass eine aussage inhaltlich verändert wird und damit die reaktionen auf sie ins leere laufen. das finde ich sogar nachvollziehbar. man kann ja auch das was man sagt nicht editieren.
und an meine schreibfehler habe ich mich gewöhnt. ,-)
Wenn man den Ausgangsbeitrag mitzitiert (wie man es für bessere Zuordnung ohnehin machen sollte) dann ist dieses Argument hinfällig.
Es gibt eigentlich kein vernünftiges Argument gegen eine Edit-Funktion, die zum Standard in 99% aller Foren gehört. Und auch da bricht nicht Chaos ob "Verfälschungen" aus. Ich vermute, das die Betreiber froh sind, dass das Forum nicht ständig abstürzt, noch was verändern, da hörts dann ganz auf... :neutral-face
stefank schrieb:
Auf Jugendstrafe würde das Gericht hier wohl auch bei Körperverletzung mit Todesfolge erkennen. Aber eben bis fünf Jahre, und nicht bis zehn Jahre, wie bei Mord.
Mord scheint ja nach den ersten Aussagen ohnehin schon vom Tisch zu sein. Geht ja nur noch um Totschlag oder KV mit Todesfolge. Und da machts halt eigentlich keinen Unterschied vom Strafrahmen.
bernie schrieb:
Wen interessiert es im Ausland, wer DFL Präsi ist?
Keine Socke.
Er ist ein Bayern-Lobbyist durch und durch und ist m.E. gar nicht in der Lage, die DFL vereinsneutral zu führen.
Ich sehe da nur (noch mehr) Vorteile für die Bayern.
So sieht es aus. Bloß nicht noch mehr Bayern-Bevorzugung...
peter schrieb:Ewigtreuer schrieb:KroateAusFfm schrieb:
Neue Erkenntnisse im Fall Brunner.Spiegel schrieb:
Überraschung im Prozess gegen die Münchner S-Bahn-Schläger: Der Manager Dominik Brunner ist nach SPIEGEL-Informationen nicht an den Folgen der Tritte und Fausthiebe der Angeklagten gestorben, sondern an Herzversagen.
http://www.spiegel.de/panorama/justiz/0,1518,707012,00.html
Hab ich auch grade in den Nachrichten gehört.
Macht für mich keinen Unterschied.. Ohne es beweisen zu können behaupte ich, dass Brunner wahrscheinlich noch leben würde, wenn diese Schweine nicht auf ihn eingetreten hätten
ist schon sehr wahrscheinlich. aber damit fällt der tötungsvorsatz wahrscheinlich weg. und, das wissen die juristen wahrscheinlich besser, wahrscheinlich macht es einen unterschied ob ich dir eine pistole an den kopf halte und du fällst tot um oder ob ich abdrücke.
trotzdem wäre ich der verursacher, aber es wäre wohl weder mord noch totschlag.
Das mit der Pistole ist n etwas unpassender Vergleich.
Denn sie haben sich nicht drohend mit erhobenen Fäusten vor den Toten gestellt und der ist umgefallen, sondern sie haben tatsächlich zugetreten. Und wenn sie mit diesen Tritten den Tod in Kauf nahmen, dann ist es auch so noch Totschlag/Mord. Denn wenn er ohne diese Tritte nicht gestorben wäre, so sind sie weiter kausal für den Tod. Es kommt also immer noch darauf an, ob sie den Tod in Kauf nahmen, oder nicht. Das dürfte aber schwer nach zu weisen sein. Sie sagen ja, sie hätten nie gedacht, dass das Opfer sterben könnte. Ebenso wie die direkte Kausalität der Tritte für den Infarkt. Da ist der Gerichtsmediziner gefragt.
Insgesamt denke ich, dürfte es eher auf Körperverletzung mit Todesfolge hinauslaufen. Das macht aber vom Strafrahmen her keinen Unterschied im Jugendstrafrecht (was hier garantiert angewendet wird).
Ich schätze der eine dürfte 4 Jahre bekommen, der andere 2, evtl. auf Bewährung.
Was der ganze Quatsch wieder kostet. Und das für nix.