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tutzt

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Oh weia, der Arme. Ich befürchte, das wird nichts mehr, Preuß ist einfach unglaublich verletzungsanfällig.
Naja, es sollen noch Zeichen und Wunder geschehen, hoffen wir das beste...
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Katastrophe....
Nenene, was wir fürn Verletzungspech haben, das gibts nicht.
Naja, alles Gute Markus, hoffentlich wirst du möglichst schnell wieder gesund.
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Mäff schrieb:
Diese verarsche triffts ganz geil  

http://de.youtube.com/watch?v=BHO5tU3PHMw


Genial..
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whiteeagle schrieb:
Eins vorweg: mit "Musik" hat dieses assoziale Gequassel, dass einem nur vormacht, wie schlecht die Welt an sich und überhaupt ist, für mich aber auch gar nichts zu tun. Die "Künstler" können wahrscheinlich nicht ein Instrument spielen. Freiwillig würde ich mir diesen Müll niemals anhören.
Die "Texte" sind meiner Meinung nach eine Aneinanderreihung von unflätigen Wörtern. Leider färbt, gerade was die Sprache angeht, vieles auf zuviele Jugendliche ab. Es ist offenbar auch "in" sich wie ein "Gangster"  zu kleiden, bzw. sich so zu verhalten.
Ich hoffe, dass ist, wie vieles andere, eine vorübergehende Zeiterscheinung.

(Was mich speziell bei dem Artikel stört ist, dass einmal mehr in die Schublade der "rechten" Onkelz gegriffen wird. Wenn ich bedenke, wieviele Texte von denen auf dem Index gelandet sind und das dieser depressiv machende
"Gangster Rap" überall zu hören ist, fehlt mir das Verständnis.)

Absolute Zustimmung.
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eintracht!!! schrieb:
habt ihr eig. noch net gemerkt des ich hier einfach nur mal en bissl scheiße babl weil mir langweilig ist? hahahhahahahahahahawie cool aber naja ich hab meinen spaß dabei^^!


Leben?
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Meine Güte, der hat aber auch die Scheisse am Hacken, oder eher am Knie.
Da kann er ja bald mit dem armen Preuß um den Titel "Pechvogel der Liga" konkurrieren.
Naja, jedenfalls gute Besserung, hoffentlich reicht's bis zur EM wieder.
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Jetzt mal ganz ehrlich:
Welchem User war bitte so dermaßen langweilig, dass er diesen "eintracht!!!" als Nebennick erfunden hat?
Ich meine, das kann nur ein Scherz sein, oder?
Also, wer wars/ists?
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Tanga-Theo schrieb:
hallo,

ich hab folgendes problem:

ich bin schon seit jahren ein starker raucher..soweit so gut..
seit einer woche drehe ich mir meine zigaretten selber.leider gottes bin ich noch nicht so fingerfertig,und deshalb klebe ich meine zigaretten immer mit nem pritt-stift,sekundenkleber oder auch mit tesa zusammen.seitdem huste ich an einer tour,kann nachts nicht mehr schlafen,und mir ist auch ziemlich "blümerant".es dreht sich alles und mir wird schwarz vor augen.


nun meine frage:

habe ich den falschen tabak?(schwarzer krause)

was kann ich tun?

brauch eure hilfe..






Koch dir einfach so ne Packung Tabak auf, zieh den Sud auf ne Spritze, und Zack intravenös den Kram, dann hast du nie wieder Probleme mit Atemnot, flauem Magen oder sonst irgendetwas...
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Bauer1980 schrieb:
Ich bin bis zum heutigen Tage genau 24.975 Km gefahren.
Daraus wird auch der preis errechnet wenn ich das alles richtig verstanden habe.

Es ist doch nicht zu hoch gegriffen bei einem Diesel eine "Laufzeit" von 200.000Km anzusetzen oder?


Kommt zwar aufs genaue Model mit an, aber ich denke mal nicht.
Also ungefähr müsstest du dir so 2500€ als Gebrauchsvorteil abziehen lassen vom Kaufpreis, könnten auch 3000€ sein, aber ganz sicher keine 8.500€.

Den Schaden des Wertverlustes zum Neupreis durch die Benutzung/den Zeitablauf muss nun mal dein Händler tragen, nicht du. Du kannst ja nichts für den Mangel des Kfz.

Versuch das erstmal deinem Händler so klar zu machen, wenn er auf stur schaltet, dann hilft tatsächlich nur, dich an einen Anwalt zu wenden und Klage zu erheben. Aber wenn er schlau ist, läßt er's soweit nicht kommen, kostet ja nur Zeit, Geld und Nerven.
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Die Gebr. Schmidtlein?
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stefank schrieb:

Der Gebrauchsabzug beträgt 0,67% des Kaufpreises pro gefahrene 1000 Kilometer, vergessen wurde, dass hiergegen die Verzinsung des Kaufpreises (4 Prozent pro Jahr) gerechnet werden muss.

Übrigens, imo gibt es auch noch andere Berechnungsformeln, bei den meisten wird noch die zu erwartende Gesamtlaufleistung berücksichtigt.

Aber letztlich ist das alles irrelevant, am besten, man einigt sich gütlich, ohne sich irgendwelche Formeln an den Kopp zu werfen.
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stefank schrieb:
tutzt schrieb:
Bauer1980 schrieb:
Guten Morgen

Habe ein Problem mit meinem Auto.
Und zwar geht es um folgendes.
Ich habe einen Renault Megane im Oktober 2006 als Neuwagen gekauft! Nach rund 3 Monaten trat ein kleines Problem auf. Die Armaturenbeleuchtung ist ab und an nicht funktionstüchtig!
Ich war wegen diesem Fall jetzt schon 6-mal in der Werkstatt. Leider bisher immer ohne Erfolg!
Mittlerweile ist das ganze Problem schon ein Jahr und keine Lösung in Sicht.

Kann mir einer Sagen was ich für rechte habe?
Also ich meine ich habe etwas gelesen dass ich das Auto zurückgeben kann und mir der Händler den vollen Kaufpreis zurückzahlen muss.
Ist da was dran?

Vielleicht weiß einer von euch da ja etwas Genaueres!

Gruß und Danke schon mal im Voraus

Bauer1980

Grundsätzlich ja. Du kannst vom Kaufvertrag zurücktreten, da die Nacherfüllungsversuche des Händlers ohne Erfolg blieben.

Allerdings bekommst du nicht den vollen Kaufpreis zurück, sondern musst dir die Gebrauchsvorteile anrechnen lassen(du hast den Wagen ja eineige Zeit genutzt und darum ist er nun weniger wert als ein Neuwagen). Das sind pro gefahrenen Kilometer ein paar Cent, irgendwas zwischen 15 und 20 Cent pro KM.


Vom Ansatz her richtig, leider dann aber unvollständig bis falsch. Neben dem Recht auf Rücktritt existiert das Recht auf Kaufpreisminderung sowie Neulieferung.

Hä?
Was soll er mit einem beschädigten Wagen?
Der Post ergab doch eigentlich recht deutlich, dass er kein Minderungsrecht geltend machen will, und das auch wenig Sinn macht.
Und ob nun Neulieferung oder Rückgabe, das macht im Ergebnis keinen Unterschied, die Gebrauchsvorteile muss er sich ohnehin anrechnen lassen und einen neuen Wagen wird er auch brauchen. Aber im Zweifel wohl eher ein anderes Model. Ich hätte da jedenfalls kein Vertrauen mehr in das Model.


@Bauer: Wenn du schon jahrelang bei dem Händler kaufst wär's am besten, du sagst ihm, du hättest gerne einen neuen Wagen(ob nun gleiches Model[wohl eher nicht, ist ja jetzt schon was älter] oder ein anderes), und bekommst halt den Großteil des Kaufpreises erlassen, während du den jetzigen Wagen zurückgibst.
Darauf wird der sich dann sicher einlassen, allein der guten Geschäftsbeziehungen wegen, die haben ja auch einen gewissen Wert.
Also erstmal vernünftig miteinander reden, bevor du mit dem Anwalt drohst. Kannst du hinterher immer noch.
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Basaltkopp schrieb:
Den hatte ich nicht übersehen. Du hattest allerdings nicht angeben, wieoft man nachbessern lassen muss, bevor man vom Kaufvertrag zurücktreten kann (das meinte ich auch mit Wandlung, da habe ich ich falsch ausgedrückt).

Stimmt, hatte ich vergessen. Naja, jedenfalls keine 6 Mal, das ist definitiv sicher. Aber 2 mal sind es derzeit. Rechnet man die ursprüngliche Erfüllung(sversuch) hinzu, dann drei.
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Basaltkopp schrieb:
Laut BGB kannst Du Wandlung verlangen, wenn nach dem 3. Nachbesserungsversuch der Mangel nicht behoben wurde! (Wenn ich das richtig in Erinnerung habe....). Aber wird haben ja ein paar Rechtsverdreher hier im Forum, die sich sicher noch äußern werden....

Klingt so, als hättest du ein nicht gerade aktuelles BGB. Wandlung existiert so nicht mehr. Es ist durch die Einräumung eines Rücktrittsrechts ersetzt worden.
Und es sind nur noch 2 Nachbesserungsversuche, die dem Schuldner in jedem Fall zustehen.
Und meinen Beitrag scheinst du auch übersehen zu haben.  
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Bauer1980 schrieb:
Guten Morgen

Habe ein Problem mit meinem Auto.
Und zwar geht es um folgendes.
Ich habe einen Renault Megane im Oktober 2006 als Neuwagen gekauft! Nach rund 3 Monaten trat ein kleines Problem auf. Die Armaturenbeleuchtung ist ab und an nicht funktionstüchtig!
Ich war wegen diesem Fall jetzt schon 6-mal in der Werkstatt. Leider bisher immer ohne Erfolg!
Mittlerweile ist das ganze Problem schon ein Jahr und keine Lösung in Sicht.

Kann mir einer Sagen was ich für rechte habe?
Also ich meine ich habe etwas gelesen dass ich das Auto zurückgeben kann und mir der Händler den vollen Kaufpreis zurückzahlen muss.
Ist da was dran?

Vielleicht weiß einer von euch da ja etwas Genaueres!

Gruß und Danke schon mal im Voraus

Bauer1980

Grundsätzlich ja. Du kannst vom Kaufvertrag zurücktreten, da die Nacherfüllungsversuche des Händlers ohne Erfolg blieben.

Allerdings bekommst du nicht den vollen Kaufpreis zurück, sondern musst dir die Gebrauchsvorteile anrechnen lassen(du hast den Wagen ja eineige Zeit genutzt und darum ist er nun weniger wert als ein Neuwagen). Das sind pro gefahrenen Kilometer ein paar Cent, irgendwas zwischen 15 und 20 Cent pro KM.
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Ganz unabhängig davon, ob die Ergebnisse dieser Testspiele nun irgendeinen Aussagegehalt haben und falls ja, welchen:
Peinlich wie manche hier -wieder mal- abgehn, nur, weil einige andere einem 1:1 in einem Testspiel gegen nen designierten Drittligisten mehr Gewicht beimessen als sie selbst es tun.
Kindergarten ole...
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Hmm, wieder 1:1, diesmal gegen nen designierten Drittligisten.
Naja, da ist noch viel Luft nach oben.
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JaNik schrieb:
Dortelweil-Adler schrieb:
Am besten wäre es wenn alle wähln gehen, dann bleibt die SED draußen und wir haben sauber rotgrün oder schwarzgelb.


Die SED? Tritt die an?    ,-)


Ja. Die nennen sich jetzt nur etwas "netter".
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Izzy82 schrieb:
Dann können die Kreuzzüge ja nächste Saison beginnen    


Als ich das gesehen hab, hab ich auch sofort an die Verbrennung von Eintrachtfahnen in Pakistan und Afghanistan denken müssen...
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Unglaublich, was erwachsene Menschen für ne Zeit in das alte "Das ist aber MEIN Lieblingsspielzeug!!"-Kindergartentheater investieren können..O_o

Immerhin hat man so dafür sorgen können, das der Bericht tatsächlich untergeht.