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Dortelweil-Adler

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Von mir aus auch so einen Standfußballer wie den Tinga oder Dede (die fielen mir gestern halt besonders auf). Aber das ... das ist noch schlimmer als die Tatsache, dass wir nur eine einzige Freistoßvariante kennen (Streit auf Sotos) die obendrein im Winter auch noch wegfällt. Symptomatisch der Freistoß kurz vor Schluss gestern aus ca. 22 Metern ... Dortmund hat nicht ma eine Mauer gestellt, weil sie wussten, wir haben keinen, der mal draufschießt  

DA
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HeinzGründel schrieb:
Haben wir eigentlich einen bei uns der aus der Distanz schießen kann?


Hast Du das Spiel gestern etwa doch gesehen?

DA
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tant schrieb:
Moin,
wie sieht das aus, mit der Schweigepflicht eines Arztes? Darf der Arzt den eltern informationen über den Minderjährigen Sohn geben? Oder gilt die Schweigepflicht erst wenn man 18 ist?

Was für Drogen hat er denn festgestellt in Deinem Blut?

DA
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Internet-Team schrieb:
Ich will hier auch etwas dazu schreiben, weil ich selbst ein Verfechter der Schließung von Doppelthreads bin, aber auch die Sichtweise von sternschuppen verstehen kann.

Neues Schimpfwort: Sternschuppenversteher


DA
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Wehrheimer_Adler schrieb:
Liebe MODS, lasst bitte meinen Beitrag so stehn, zu den Attentätern fällt mir
tatsächlich nix Anderes ein.

Heute in der Zeitung war ne Abbildung von diese Wixern, die feixten auch noch ob des Urteils.
Diesen Arschgeigen hätte ich noch im Gerichtssaal durch körperlichen Schmerz gezeigt, was ich von deren augescheinlicher Mißachtung des Urteils halte.
Für solche Nichtmenschen bitte ich um Folterstrafen.


Puh,, so jetzt ist es raus.


Rechnest Du ernstlich mit Widerspruch?

DA
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MainTower schrieb:
HeinzGründel schrieb:
OH Gott, was machen die dann erst mit den armen Hunden.


Die haben da wohl einen höheren Stellenwert als Frauen..

Auf die kann man sich ja auch verlassen.

DA
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59 schrieb:
ich stell ihn mir so ähnlich vor


Das wollte ich Dir schon länger sagen, ich finde das feige, dass Du für deine schlichteren Beiträge Deinen Zweitnick benutzt.

DA
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clärence84 schrieb:
Das war Pröll sein Tor wär so eine Gurke reinlässt und beim 2.Tor den kann man auch halten.
     

Aber vorher muss er rot kriegen wegen Handspiel
   

DA
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Hollywood77 schrieb:
...scheißdreck...

Hoffentlich war es das ... von Dir.

DA
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Wehrheimer_Adler schrieb:
hab das Spiel nur im TV gesehen und heute die Zeitung gelesen.
Da kommt die Mannschaft - ausgenommen Fink und Inamoto - aber nicht so schlecht weg wie durch eure Bewertungen.

Ich wüsste auch gerne, was die für ein Spiel gesehen haben. Das Spiel gestern Abend in Dortmund war anders. Gereizt ist bislang am Nächsten dran würde ich sagen.

DA
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hessebuebchen schrieb:
+4 aus Dortelweil
=144

Um 3 geht's los, was freu ich mich    ,-)      

DA
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andihembes schrieb:
patch schrieb:
andihembes schrieb:
Dortelweil-Adler schrieb:

§3 AUSSERORDENTLICHE ABTEILUNGSVERSAMMLUNG
1. Ist der Abteilungsvorstand nicht mehr beschlussfähig, so muss unverzüglich
– spätestens jedoch innerhalb von vier Wochen – eine außerordentliche
Abteilungsversammlung einberufen werden, in der der Abteilungsvorstand
neu zu wählen ist. Für die Einberufung gilt § 2 Ziffer 1 entsprechend.
2. ...

DA


Ist denn die Versammlung nun überhaupt ordnungsgemäß einberufen worden?

Ich zitiere mal:

Für die Einberufung gilt § 2 Ziffer 1 entsprechend.
§2.1 Die Einberufung muss mindestens vier Wochen vor dem Zeitpunkt
erfolgen, an dem die Versammlung stattfinden soll.


Bis zum 19.11. sind es aber keine 4 Wochen mehr.
Nicht mal zwischen dem 25.10. und dem 19.11. liegen 4 Wochen.

Nicht, dass dann wieder ein "organisatorischer Mangel" vorliegt und die Wahl am Ende wegen nichtsatzungsgemäßer Einladung ungültig ist.


Hallo,

da geht jetzt einiges durcheinander. Die Frist, dass die Einladung mindestens vier Wochen vorher vorliegen muss, gilt für die reguläre Versammlung.

Eine ausserordentliche Versammlung muss innerhalb von vier Wochen ab Feststellung der Beschlussunfähigkeit durchgeführt werden - deswegen steht in der Satzung eben "einberufen". Das heisst bei uns konkret bis 25.11., das ist gewährleistet. Also keine Panik.  
greetz petra



Das lese ich anders:
So wie ich das aus § 3.1 lese, heißt das, das nach Feststellung der Beschlussunfähigkeit innerhalb von vier Wochen eine außerordentliche Abteilungsversammlung einberufen werden muss.

Das heißt innerhalb von 4 Wochen muss gesagt werden, wann die Versammlung einberufen werden soll. Es heißt aber doch nicht, dass diese Veranstaltung innerhalb von 4 Wochen stattfinden muss.

Im konkreten Fall hieße das, dass bis zum 22.11. an die Mitglieder eine Einladung für eine außerordentliche Mitgliederversammlung herausgegeben werden muss. Das ist bereits geschehen, bzw. davon werden die Mitglieder noch persönlich unterrichtet. (siehe Schrieb des Präsidiums)

Aus §3.2 lese ich aber, dass für die Einladung die Fristen der normalen Abteilungsversammlung gelten. Das heißt die Versammlung darf erst 4 Wochen nach Einladung beginnen.

Im konkreten Fall hieße das, eine Versammlung wäre frühestens in 4 Wochen möglich, also ab dem 27.11.

Grüße

Andi


Er hat Recht, es gibt keinen Zweifel, dass die Ladungsfrist nicht ausreicht. Wenn am 19.11. eine Wahl stattfindet, wird sich auch einer finden, der sie anfechtet.

DA
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Dozzemer_Adler schrieb:
womeninblack schrieb:
Gibt es übrigens für den 19. November eine Mindestteilnehmerzahl, damit die Versammlung beschlußfähig ist???


die außerordentliche Mitgliederversammlung wird in $20  der Satzung geregelt


Es handelt sich nicht um eine außerordentliche Mitgliederversammlung gem. § 20 der Satzung sondern um eine außerordentliche Abteilungsversammlung gem. § 3 der Abteilungsordnung. Ich stelle die auch mal hier rein.

§2 ORDENTLICHE ABTEILUNGSVERSAMMLUNG
1. Die ordentliche Abteilungsversammlung findet mindestens einmal während
des Geschäftsjahres statt. Sie ist vom Abteilungsvorstand unter Angabe
des Zeitpunktes, des Ortes und der Tagesordnung durch eine Anzeige
in der Vereinszeitung oder durch schriftliche Einladung einzuberufen.
Die Einberufung muss mindestens vier Wochen vor dem Zeitpunkt
erfolgen, an dem die Versammlung stattfinden soll.
2.-5. ...

§3 AUSSERORDENTLICHE ABTEILUNGSVERSAMMLUNG
1. Ist der Abteilungsvorstand nicht mehr beschlussfähig, so muss unverzüglich
– spätestens jedoch innerhalb von vier Wochen – eine außerordentliche
Abteilungsversammlung einberufen werden, in der der Abteilungsvorstand
neu zu wählen ist. Für die Einberufung gilt § 2 Ziffer 1 entsprechend.
2. ...

DA
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yeboahszeuge schrieb:
Dortelweil-Adler schrieb:
Klar Gerd. Deswegen will ich dass sie verfassungskonform für alle abgeschafft wird.

DA


Die Entfernungspauschale sei keine Steuervergünstigung, die beliebig beschnitten werden könne. Es handele sich vielmehr um Werbungskosten, die laut Verfassung bei der Ermittlung des zu versteuernden Einkommens in sachgerechter Höhe berücksichtigt werden müssten, meint beispielsweise der Steuerzahlerpräsident Däke. klick

Also auch eine generelle Abschaffung wäre offensichtlich verfassungsrechlich bedenklich.

In der Sache sehe ich es übrigens ähnlich wie Du.

YZ


Genau. Sachgerecht. Kein Problem. Jeder kann soviel bei der Steuererklärung ansetzen wie das 2. Klasse-Ticket kostet. Oder von mir aus auch die tatsächlichen Kosten, egal ob Auto oder Bahn. Aber nicht so ein Käse wie jetzt, wo man einfach die Entfernung angibt und spart Steuern - selbst, wenn man in Wirklichkeit das Rad benutzt oder den Dienstwagen (sic!).

DA
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Klar Gerd. Deswegen will ich dass sie verfassungskonform für alle abgeschafft wird.

DA
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tobago schrieb:
Meine persönlichen Hauptverursacher von beinahe Herzstillständen sind:

- notorische Mittelspurfahrer die andere zwingen ganz links zu fahren
- die "ohne Blinker links Rauszieher"
- typische Aussendienst Fahrer mit 210 und 3m Abstand zum Vordermann
- Motorradheizer die meinen, dass Windschattenfahren lustig ist
- LKWs

dabei sind die, die am wenigsten reagieren können auch die, die am schnellsten fahren und das sieht man auch an den Ergebnissen der Unfälle.

tobago

Du gibst aber zu, dass 3 der 5 genannten Gruppen rein gar nichts mit der Diskussion zu tun haben, weil sie bereits jetzt keine 120 fahren. Und die Motorradfahrer (fahre selbst eins, nicht zuletzt, weil es Benzin und damit C02 spart) fahren auch seltenst viel schneller, weil, das macht nämlich die Reifen eckig. Bleibt Kat. 3. Naja.

DA
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Düüsburch
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tobago schrieb:

Der Verkehrskollaps und die Sicherheit sind meines Erachtens noch wesentlich wichtiger bei der Betrachtung des Tempolimits. Ohne Raserei werden mehr als 2/3 der Unfälle auf Autobahnen einfach nicht passieren. Daraus folgt, weniger Tote und nicht mal annähernd so viele Staus wie wir heute haben. Alleine das sollte den Menschen aufzeigen, dass ein Tempolimit eigentlich absolut notwendig ist. Aber das Auto ist des deutschen liebstes Kind, die Raserei ist angeblich die letzte Art der Freiheit und die Einführung eines Tempolimits kostet mehr Wählerstimmen als alles andere, daher wird es nicht passieren.

tobago

Quelle?

Bzw. wie erklärst Du die niedrigsten Verkehrstotenzahlen seit Menschengedenken im letzten (oder vorletzten) Jahr obwohl doch die Autos immer schneller werden?

DA
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Maggo schrieb:
Dortelweil-Adler schrieb:


Ich habe jetzt auch keine Lust mehr das zu verstehen. Ich bin eh für Erfolg durch die Null hinten.



Na, dann haben wir das ja geklärt! (Und ich werde mir in Zukunft die Mühe machen, meine Sätze ein wenig weniger verworren zu gestalten.)

Gruß
Maggo

p.s.: Was du nicht verstanden hast, sollte folgendes heißen: Ich sehe keinen Gegensatz zwischen offensivem Fußball und Erfolg. Würde offensiver Fußball bis zur Winterpause negativ auswirken, dann würde ich das in Kauf nehmen, um nach der Winterpause die Früchte ernten zu können.


DAS habe ich verstanden.

DA
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Jochen, ich glaube nicht dass Du das Problem verinnerlicht hast (also das steuerliche schon, aber nicht das geschäftliche).

Wenn Du einen PC kaufst, hast Du zwei Jahre Garantie. Du kannst eine Verlängerung abschließen, die wird Dir sofort bei Kauf in Rechnung gestellt und zwar logischerweise mit der dann gültigen USt. Es wurde also am 1.7.05 ein PC verkauft. Dazu für x € noch ein oder zwei Jahre Garantieverlängerung. Das Geld ist im Sack und die USt beim FA. SeiD über zwei Jahren. Und deswegen ist auf jeden Fall die falsche (?) USt berechnet. Und jetzt kommt der Distributor und sagt, haha, 3%.

Ich frage mich ohnehin ob die Leistung nicht schon 2005 mit Aushändigung des Garantiescheins stattgefunden hat.

DA