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Maabootsche

16200

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Stoppdenbus schrieb:
Maabootsche schrieb:
Müssen wir also einen holen, um den man sich Sorgen machen muß?


Nein, ich möchte einen Trainer, der sich um die Eintracht Sorgen macht.
Einen, der nach Niederlagen drei Nächte nicht schlafen kann, und sich fragt, was er hätte besser machen können.

Keinen, der sich selbstzufrieden zurücklehnt und glaubt, er mache immer alles richtig. Ich möchte einen, der mitfiebert, nicht einen, der keinen Druck verspürt, seit 35 Jahren nicht.

Der nicht alles auf die Mannschaft schiebt - "der kader ist halt nicht besser", sondern selber besser werden will.

Das alles ist das Minimum, was ich von einem Trainer erwarte.

Funkel erfüllt nicht mal das.



Ah, also eher einen Klinsmann...
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HeinzGründel schrieb:
Es ist übrigens auch Funkels Verdienst, dass sich Liberopoulos den Zeh bricht. Das sollte doch nicht unerwähnt bleiben.


Aber kann es auch Funkels Verdienst sein, daß Caio ein Tor schießt?
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Ruben schrieb:
Das interview von FF ist ok. Es gibt aber einen Punkt an dem ich ihm einfach nicht zustimme. Wir waren letztes Jahr 9er und haben noch dazu am Ende kaum was gerissen es war also mehr drin und jetzt sollen wir nur zu 11-14 gut genug sein vom Kader her? Ich bin absolut auch der Meinung, dass Champions League und Uefa Cup Quatsch sind und ehrlichgesagt kenne ich auch keinen anderen hier der das anders sieht. Aber zwischen 11-14 und Uefa Cup ist noch gewaltig viel Platz...warum kann unser Ziel nicht 8-12 sein, das ist doch durchaus realistisch (generell, diese Saison natuerlich nicht mehr)...

PS wenn FF mit dem FCB auch Meister wird, dann werde ich mit der SGE auch 11-14...


Wir hatten letztes Jahr hinter uns Dortmund und Hertha, da dürfte es realistisch sein, das nicht immer zu erwarten. Vor uns stand als einzige Mannschaft Hannover, von denen man sagen könnte, daß wir sie überholen könnten. Neu dabei dieses Jahr ist Hoppenheim... Ich halte da die Einschätzung Funkels gerade unter Berüksichtigung unserer Verletzten für recht realistisch.
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Hyundaii30 schrieb:
MrBoccia schrieb:
Hyundaii30 schrieb:
supicha schrieb:
Ich lach mich tot, also ob FF sich reinreden läßt. Fitmacher einzustellen ok, aber es wird an unserem Spiel nichts ändern, da dies FF vorgeben wird und sich auch nicht reinreden läßt. Es lebe der Defensivfussball.
Lasst uns auch noch ein paar Buddhas einstellen.
 
Geil. Der war gut. Mein Kumpel ist Bayernfan und wir machen uns jedesmal über die Buddhas lustig. Macht echt Fun.

Her mit denen. Ich will mehr Buddhas, als die Bayern haben.
Dann haben wir  denen was voraus.

Sorry dieser Einwand mußte sein.
Find das mit den Buddhas bei Bayern nur lustig und die Bayernfans auch.

Nur blöd, dass es die schon seit Monaten nimmer gibt.



Na und ??? Wo ist das Problem??
Die geschichte ist witzig mit den Buddhas und wir lachen immer noch drüber
solange Klinsmann Trainer bei den Bayern ist.


Die Buddhas stammen nur nicht von Klinsmann, ich dachte, das müßte mittlerweile auch der letzte schon mal gehört haben...
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SGE_Werner schrieb:
Hm, das Interview hat Höhen und Tiefen.

Klar wenn man sagt "das Team kann nicht mehr", dann weiß ich nicht ob das wirklich "gut" tut. Aber wie Marco sagt, evtl. motiviert das zu ner Trotzreaktion.

Ob Trainer alle gleich gut sind. Bezweifle ich. Ich glaub jeder Trainer kann bei bestimmtem Umfeld und mit bestimmtem Spielermaterial besser arbeiten, als andere.

Die Worte zu Caio sollten sich einige mal durchlesen.


Wenn Bayern mit ihm Meister würde, wäre er ja auch besser als Klinsmann
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Stoppdenbus schrieb:
Funkel Interview bestätigt für mich eindrucksvoll, dass wir lieber einen anderen Übungsleiter verpflichten sollten.

Um ihn muss man sich ja keine Sorgen machen.


Müssen wir also einen holen, um den man sich Sorgen machen muß?
Ich glaube da ist gerade wieder einer frei geworden, der mal häufig was wegschluckt...
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Die 14% Fett wundern mich ja auch.
a) Habe ich da etwas verpasst?
b) Hat die SB nur lustig geraten?
c) hat die SB da nachträglich was reingemauschelt, was im Interview nicht so gefragt wurde?
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FAZ

http://www.faz.net/s/RubFB1F9CD53135470AA600A7D04B278528/Doc~E6F28AC55DF5C40BB9F337F3E81C733B9~ATpl~Ecommon~Scontent.html
In Chelsea geträumt, in Schweinfurt erwacht

Über unser Ex-Talent Sebastian Kneißl, von dem Artikel war hier schon mal die Rede, war aber -soviel ich weiß- zu dem Zeitpunkt noch nicht online.
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Heute früh noch in der Printausgabe der FAZ:
Verlängerung mit den Co-Trainern stünde bevor, weiterhin eine Erweiterung des Trainerstabes, was wohl Funkels Forderung bei den Vertragsverhandlungen gewesen sei. Die Leitung erwarte nun präzisierte Vorgaben...
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In der langfristigen Analyse bin ich da ganz bei Dir, für den kurzfristigen Trend bin ich eher ein Freund der Erklärungsversuche "Tagesform" und "Lauf" (negativ wie positiv). Die Ergebnisse diese Saison geben aber eher Dir Recht!
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Wasserstandsmeldung:
Mal geht´s, mal nicht. Heute über den Tag eher besser, seit meinem letzten Einloggen eher wieder schlechter...
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tani1977 schrieb:
Maabootsche schrieb:


Beweislast sehe ich da jetzt nicht so wild, meist geht man ja mit Bekannten weg, die dann als Zeugen erzählen können, wie und wo man das Handy hatte.
Mit dem Gedanken, daß hier das Vorliegen einer Ausrede geprüft werden würde, hast Du sicher recht, wobei da auch der Wert und der bei Ebay erzielte Preis eine Rolle spielen würde.


also...um nochmal zu verdeutlichen..ich habe hier nicht beschissen..das handy ging für 60 euro weg! war auch okay...neue bekommt man schon ab 80 euro aufwärts.

aber..es hat sich alles geklärt..käufer bekommt das geld zurück und gut ist


Das sollte jetzt kein Vorwurf oder eine Unterstellung in Deine Richtung, tut mir leid, wenn das jetzt so angekommen sein sollte.
Schön für Dich, daß sich das so schnell geklärt hat, wenn sich sowas hinzieht, ist das dann oft weniger toll...
Ich schreib auch nix mehr dazu, nfu...
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tutzt schrieb:
Maabootsche schrieb:
...

Nun, das "untere" findest Du im Münchener Kommentar zum BGB, § 276, zu den intellektuellen Fahrlässigkeitselementen mit Verweis auf gängige BGH-Rechtsprechung. Dem zugrunde liegt die normative Entscheidung, die Sorgfaltsanforderungen so zu bemessen, daß sie bei sorgfältigem Verhalten Aller zur Vermeidung von Schäden geeignet sind.
Die notwendige Diebstahlsvorsorge wird hierdurch im übrigen auch nicht ausgeschlossen, das ist eben in den oben erwähnten, besonderen Anhaltspunkten zu sehen. So wird man gerade auf einer öffentlichen Feier ein Handy nicht offen und unbewacht herumliegen lassen dürfen o.ä., ohne sich den Vorwurf des nicht verkehrsgerechten Verhaltens gefallen lassen zu müssen.
Meines Erachtens sind aber die Anforderungen die Du daraus herleiten willst bei weitem zu streng und werden nicht mehr von den gesetzlichen Anforderungen erfaßt. Ansonsten dürfte man ja auch mit einem für einen Autokauf in Zahlung gegebenen Altwagen bis zur Lieferung des Neu-PKW nicht mehr fahren, das erhöht ja auch die Gefahr, daß da was passiert.


Der Vergleich mit dem Auto ist nicht ganz falsch, aber wenn ich ein anderes Auto zur Verfügung hätte, bzw. die Fahrten nicht vornehmen müsste(reine Vergnügungsfahrt), dann würde ich das dort ebenso sehen. Die Gefahrerhöhung ist ja imens.
Zumal bei dem Auto ja meist ein (zumindest stillschweigendes) Einverständnis des Verkäufers(InZahlungnehmers) vorliegen dürfte.
Das ist hier sicher nicht der Fall.

Zudem: Die Beweislast trifft den Verkäufer. Er muss sich ja exculpieren. Das dürfte reichlich schwerfallen, denn wie das Handy völlig ohne sein Verschulden gestohlen worden sein soll, das ist ja die Frage. Mir fällt da nicht so recht ein Szenario ein, dass der Verkäufer beweisen kann und das ihn von Verschulden freistellt.
Denn der Vorwurf lediglich die Ausrede vorzuschieben ist ja nicht völlig aus der Luft gegriffen, denn Samstag verkauft, Samstagabend verschwunden, schon recht merkwürdig.


Zäumen wir das ganze noch mal von vorne auf:
Die Nutzungen einer Sache gehen erst mit Übergabe der Kaufsache auf den Käufer über, § 446 BGB, d.h. davor liegen sie beim Verkäufer. Er darf also gerade bei einer gebraucht  verkauften Sache diese also weiterhin benutzen.
Mit Abschluß des Kaufvertrages haftet er für Unmöglichkeit und sonstige Leistungsstörungen, wenn er diese zu vertreten hat; zu vertreten hat er dabei Vorsatz und Fahrlässigkeit. Mit Übergabe haftet er dann noch verschuldensunabhängig für die Freiheit von Sachmängeln.

Am Beispiel Auto läßt sich das jetzt sehr schön beschreiben: Auch wenn man darüber einen Kaufvertrag abgeschlossen hat, ist man bis zur Übergabe (=gleichzeitig meist auch Übereignung) noch selbst Eigentümer und darf das Auto auch nutzen. Solange man dies im Rahmen der Straßenverkehrsvorschriften macht (also alle Ge- und Verbote beachtet und auch immer schön abschließt), kann man dabei nicht fahrlässig in Bezug auf eine Unmöglichkeit handeln, denn man verstößt ja nicht gegen die ausreichend normierte, im Verkehr erforderliche Sorgfalt (= Legaldefinition von Fahrlässigkeit, § 276 II BGB) auch wenn das Herumfahren selbst die Gefahr eines Untergangs erhöht.
Wenn das Auto dabei trotzdem zerstört wird, kann der Verkäufer jetzt nicht mehr die Kaufsumme fordern, er macht sich aber auch nicht schadensersatzpflichtig, da er ja die Unmöglichkeit nicht verschuldet hat.

Vorliegend kann man demzufolge das Handy also noch benutzen, dies schließt dann auch sicher mit ein, es abends mitzunehmen. Es fragt sich nur, welche Vorkehrungen man dabei gegen einen eventuellen Diebstahl treffen muß, um die im Verkehr erforderliche Sorgfalt einzuhalten. Bei einem Auto reicht hier regelmäßig abzuschließen und den Schlüssel mitzunehmen. Ich würde beim Handy dann dementsprechend zu dem alten hessischen Wort "Uffpasse" tendieren, sprich das Ding am Körper tragen oder sonst nicht offen rumliegen lassen, sondern wenn, dann weggesteckt und noch mit einem Auge drauf.

Beweislast sehe ich da jetzt nicht so wild, meist geht man ja mit Bekannten weg, die dann als Zeugen erzählen können, wie und wo man das Handy hatte.
Mit dem Gedanken, daß hier das Vorliegen einer Ausrede geprüft werden würde, hast Du sicher recht, wobei da auch der Wert und der bei Ebay erzielte Preis eine Rolle spielen würde.
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Jetzt ist NadW bei Schalski schon Kapitän
Na, dann wird´s auch nicht mehr lange dauern, bis er sich bei denen im Forum zu Wort meldet und sich dann durch die Hintertür davonmacht...
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tutzt schrieb:
Maabootsche schrieb:
tutzt schrieb:
Maabootsche schrieb:
stefank schrieb:
Die bisherigen Beiträge sind mal wieder ein schönes Beispiek für "juristische Laien versuchen, die Rechtslage zu erraten".

Wie siehts denn wirklich aus? Wer eine Sache verkauft hat, schuldet sie dem Käufer, Zug um Zug gegen den Kaufpreis. Kann er nicht leisten, schuldet er dem Käufer Schadenersatz wegen Nichterfüllung. Im vorliegenden Fall wäre dies die Differenz zwischen dem vereinbarten Kaufpreis und dem, was der Käufer aufwenden muss, um das Handy anderweitig zu erwerben. Dabei muss natürlich die leichte Beschädigung des Handys berücksichtigt werden.    


Schadensersatz ohne Verzug und ohne offensichtliches Verschulden der Unmöglichkeit? Wäre mir neu...


Einen bereits verkauften Gegenstand dennoch mit sich zu nehmen und so dem Zugriff Dritter auszusetzen, dazu noch- ganz offensichtlich- nicht genügend gegen Wegnahme zu sichern? Wie viel Verschulden solls denn noch sein? :neutral-face


Ansonsten:
http://www.rechtslexikon-online.de/Unmoeglichkeit_der_Leistung.html


Also, unter welchen Umständen das Handy geklaut wurde, weiß ich zumindest nicht. Insofern ist da auch erst mal nichts offensichtlich in Bezug auf die Sicherung gegen Wegnahme.
Des weiteren gilt im Rahmen der Beurteilung einer möglichen Fahrlässigkeit (als hier einschlägige Verschuldensform) der sog. Vertrauensgrundsatz, wonach mit einem rechtswidrigen Verhalten anderer Personen (hier also des Diebes) nur bei besonderen Anhaltspunkten gerechnet werden muß. Liegen diese besonderen Anhaltspunkte nicht vor, dann fehlt die Vorhersehbarkeit des schädigenden Ereignisses, womit wiederum der Schuldvorwurf entfällt.  


Er hat den Gegenstand aus der an sich sicheren Umgebung entfernt und ihn dadurch einer erhöhten Gefahr des Untergangs ausgesetzt.

Wie du hier auf das untere kommst, würde mich interessieren. Denn hier ist das Verschulden nicht im Diebstahl, sondern dem oben genannten zu sehen.

"Zur dabei zu beachtenden Sorgfalt gehört nicht nur das Unterlassen schädigender Einwirkungen auf den Leistungsgegenstand, sondern ebenso die zumutbare Vorsorge gegenüber Einwirkungen durch Naturereignisse oder durch Dritte wie auch sonstige Vorkehrungen zur Abwehr des Ausschlusses der Leistungspflicht.
So kann etwa ein Diebstahl des geschuldeten Gegenstandes den Schuldner nur dann entlasten, wenn er nachweisen kann, dass er die notwendige Diebstahlsvorsorge getroffen hat."
Staudinger/Hansjörg Otto (2004), § 280 BGB Schadensersatz wegen Pflichtverletzung

Er aber hat den Gegenstand überhaupt erst der Gefahr des Diebstahles ausgesetzt, die zum Zeitpunkt des Zustandekommens des Vertrages (vor dem Disco-Besuch) so nicht vorlag.
Mal ganz davon abgesehen, dass in der Disco nicht gerade wenig geklaut wird...


Nun, das "untere" findest Du im Münchener Kommentar zum BGB, § 276, zu den intellektuellen Fahrlässigkeitselementen mit Verweis auf gängige BGH-Rechtsprechung. Dem zugrunde liegt die normative Entscheidung, die Sorgfaltsanforderungen so zu bemessen, daß sie bei sorgfältigem Verhalten Aller zur Vermeidung von Schäden geeignet sind.
Die notwendige Diebstahlsvorsorge wird hierdurch im übrigen auch nicht ausgeschlossen, das ist eben in den oben erwähnten, besonderen Anhaltspunkten zu sehen. So wird man gerade auf einer öffentlichen Feier ein Handy nicht offen und unbewacht herumliegen lassen dürfen o.ä., ohne sich den Vorwurf des nicht verkehrsgerechten Verhaltens gefallen lassen zu müssen.
Meines Erachtens sind aber die Anforderungen die Du daraus herleiten willst bei weitem zu streng und werden nicht mehr von den gesetzlichen Anforderungen erfaßt. Ansonsten dürfte man ja auch mit einem für einen Autokauf in Zahlung gegebenen Altwagen bis zur Lieferung des Neu-PKW nicht mehr fahren, das erhöht ja auch die Gefahr, daß da was passiert.
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tutzt schrieb:
Maabootsche schrieb:
stefank schrieb:
Die bisherigen Beiträge sind mal wieder ein schönes Beispiek für "juristische Laien versuchen, die Rechtslage zu erraten".

Wie siehts denn wirklich aus? Wer eine Sache verkauft hat, schuldet sie dem Käufer, Zug um Zug gegen den Kaufpreis. Kann er nicht leisten, schuldet er dem Käufer Schadenersatz wegen Nichterfüllung. Im vorliegenden Fall wäre dies die Differenz zwischen dem vereinbarten Kaufpreis und dem, was der Käufer aufwenden muss, um das Handy anderweitig zu erwerben. Dabei muss natürlich die leichte Beschädigung des Handys berücksichtigt werden.    


Schadensersatz ohne Verzug und ohne offensichtliches Verschulden der Unmöglichkeit? Wäre mir neu...


Einen bereits verkauften Gegenstand dennoch mit sich zu nehmen und so dem Zugriff Dritter auszusetzen, dazu noch- ganz offensichtlich- nicht genügend gegen Wegnahme zu sichern? Wie viel Verschulden solls denn noch sein? :neutral-face


Ansonsten:
http://www.rechtslexikon-online.de/Unmoeglichkeit_der_Leistung.html


Also, unter welchen Umständen das Handy geklaut wurde, weiß ich zumindest nicht. Insofern ist da auch erst mal nichts offensichtlich in Bezug auf die Sicherung gegen Wegnahme.
Des weiteren gilt im Rahmen der Beurteilung einer möglichen Fahrlässigkeit (als hier einschlägige Verschuldensform) der sog. Vertrauensgrundsatz, wonach mit einem rechtswidrigen Verhalten anderer Personen (hier also des Diebes) nur bei besonderen Anhaltspunkten gerechnet werden muß. Liegen diese besonderen Anhaltspunkte nicht vor, dann fehlt die Vorhersehbarkeit des schädigenden Ereignisses, womit wiederum der Schuldvorwurf entfällt.
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Vielleicht bekommst Du hiervon:
http://www.heise.de/kiosk/special/ct/08/08/
noch ein paar ältere Ausgaben, da waren immer einige Kapitel von größeren Video-Tutorials  für PS dabei. (Btw, mit der in der Ausgabe breit behandelten Freeware GIMP kann man auch ganz ordentlich arbeiten)
Praxis-Tipps zu PS bekommst Du auch bei Penum:
http://www.penum.de/
die sind aber nicht allzu umfangreich.
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stefank schrieb:
Die bisherigen Beiträge sind mal wieder ein schönes Beispiek für "juristische Laien versuchen, die Rechtslage zu erraten".

Wie siehts denn wirklich aus? Wer eine Sache verkauft hat, schuldet sie dem Käufer, Zug um Zug gegen den Kaufpreis. Kann er nicht leisten, schuldet er dem Käufer Schadenersatz wegen Nichterfüllung. Im vorliegenden Fall wäre dies die Differenz zwischen dem vereinbarten Kaufpreis und dem, was der Käufer aufwenden muss, um das Handy anderweitig zu erwerben. Dabei muss natürlich die leichte Beschädigung des Handys berücksichtigt werden.    


Schadensersatz ohne Verzug und ohne offensichtliches Verschulden der Unmöglichkeit? Wäre mir neu...
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adlerkadabra schrieb:
Maabootsche schrieb:
adlerkadabra schrieb:
rotundschwarz schrieb:
In einem Rundschau-Bericht wird FF als Cowboy mit Schrammen beschrieben. Als Western-Fan überlege ich, welche Rolle zu ihm passen könnte: Gary Cooper in „Zwölf Uhr Mittags“, der lernt, dass er sich auf niemanden, außer auf sich selbst und seine Frau verlassen kann? Lee Marvin als Monte Walsh, der vom Viehtreiber zum Bankräuber wird, weil er sich von niemandem helfen lassen will? John Wayne in Red River, der am Ende doch einsehen muss, dass es im Leben nicht verkehrt ist, sich auch mal einen Ratschlag geben zu lassen? Oder doch Robert Mitchum in El Dorado - als Sheriff, der schon am Ende scheint, aber sich dann zu ungeahnter Größe aufschwingt und alle Lästerer zum Schweigen bringt?

Wie wär's mit 'Pat Becker jagt Friedhelm the Kid' ?? Würde zwar nicht gerade die Massen in die Lichtspielhäuser    treiben, dafür aber den Busstopper täglich in alle Vorstellungen  

Hanno ihr Weidäg !!!




...alternativ: Butch Heribert and the Friedhelm-Kid:
Bruchhagen auf´m Fahrrad mit Tamara Jagellovsk vom hessischen Rundfunk und am Ende wird aus der Hütte gestürmt gegen die Armee des abgelehnten Mittelmaßes  

HB würde selbst und gerade noch, dergestalt vom Mittelmaß durchsiebt, die mangelnde Werthaltigkeit solcher Munitionsverschwendung beklagen  



Ich seh schon, in diesem Forum gibt es ungenutztes Drehbuchschreiber-Potenzial
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adlerkadabra schrieb:
rotundschwarz schrieb:
In einem Rundschau-Bericht wird FF als Cowboy mit Schrammen beschrieben. Als Western-Fan überlege ich, welche Rolle zu ihm passen könnte: Gary Cooper in „Zwölf Uhr Mittags“, der lernt, dass er sich auf niemanden, außer auf sich selbst und seine Frau verlassen kann? Lee Marvin als Monte Walsh, der vom Viehtreiber zum Bankräuber wird, weil er sich von niemandem helfen lassen will? John Wayne in Red River, der am Ende doch einsehen muss, dass es im Leben nicht verkehrt ist, sich auch mal einen Ratschlag geben zu lassen? Oder doch Robert Mitchum in El Dorado - als Sheriff, der schon am Ende scheint, aber sich dann zu ungeahnter Größe aufschwingt und alle Lästerer zum Schweigen bringt?

Wie wär's mit 'Pat Becker jagt Friedhelm the Kid' ?? Würde zwar nicht gerade die Massen in die Lichtspielhäuser    treiben, dafür aber den Busstopper täglich in alle Vorstellungen  

Hanno ihr Weidäg !!!




...alternativ: Butch Heribert and the Friedhelm-Kid:
Bruchhagen auf´m Fahrrad mit Tamara Jagellovsk vom hessischen Rundfunk und am Ende wird aus der Hütte gestürmt gegen die Armee des abgelehnten Mittelmaßes