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nicole1611983

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saschku1976 schrieb:
glaube nicht, das man sagen kann, das wir gegen moskau gespielt hätten. da gibts doch bestimmt wieder zig regeln, das der nicht gegen den spielen darf usw.

wenn wir nämlich gewonnen hätten, würden wir gegen den sieger aus ajay und bremen spielen. darf man schon im achtelfinale gegen das gleiche land spielen???

aber ist ja egal, was wäre wenn. wir waren wie immer zu doof und bringen ein zwei tore vorsprung nie über die zeit.  


Ja ab 1/8 Finale dürfen Mannschaften des gleichen Landes aufeinander treffen. Wurde vor der Auslosung extra nochmal erwähnt
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SGE_Werner schrieb:
So noch 30 Mins...
Also Uefa-Cup-Runde ist glaube ich 14.2/15.2 und 28.2/1.3.

Wären wir weitergekommen, hätt ich an meinem Geburtstag ein Heimspiel der Eintracht sehen können (14.)    


14.2/15.2 stimmt. Rückspiel wäre am 22.2 gewesen.
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41 Min. 0-0
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Ist schon peinlich. Das Stadion nicht ausverkauft und die Hälfte im Stadion Besiktasfans.
Im Gegensatz zu uns, blamiert sich Vizekusen jedoch wenn sie ausscheiden.
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Na dann wende dich doch mal an das Ministerium für Inneres und Sport und erkläre das Problem denen.

hier
findest du die Kontakt Daten.

Und an die Baubehörde kannst du dich auch wenden, denn die hat wegen Brandschutzbestimmungen auch noch ein Wörtchen mitzureden.
=102225#adr]hier
ist die Kontaktadresse
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FRIESE76 schrieb:
Also ob jemand raucht oder nicht musss jeder selber wissen.

Aber man kann jawohl Rücksicht auf andere Leute nehmen.

Folgendes Beispiel:

Meine Frau und ich wir saßen letzten im Balkon hinter den Stehplätzen Reihe 2.

Ok das da welche sind die rauchen kann man nix machen.

Aber da gab es solche Assies die dann vom Oberrang immer schoen runtergeascht haben und die Kippen runtergeschmissen haben.

Meine Frau hat ne Kippe fast in die Kaputze bekommen. Bei einem der vor uns stand hat die Kippe auf den Rücken bekommen und da er es nicht gemerkt musst einer aus der hinteren Reihe da wegmachen.

Kleine Kinder waren auch in dem Block. Das zum Thema seit doch nicht so hart mit den lieben Rauchern.

Wenn mann sieht wie versifft das Stadion schon ist. Ekelig. Ich glaube keiner der raucht schmeisst zu Hause seine kippen in der Wohnung auf den Teppich und drückt sie aus. Aber im Stadion an jedem platz 10 kippen buahhhhh kozt würk schmutz dreck wie sau.


Aber gebt den Rauchern eine Chance. Baut bitte Zigaretten Automaten in der Arena auf, damit der Krebs in der Lunge noch mehr gefüttert wird im Waldstadion.


Na wenn du mir nen Aschenbecher auf meinen Platz baust muss ich meine KIppen nicht mehr auf den Boden werfen.
Ach wie ich solche Leute liebe. Hab ich in München schon mit einem anglegt, der ständig meinte, der Rauch würde ihn stören. Und als ich ihn drauf hingewiesen habe, dass ich die Zigarette extra nach hinten halte, weil 3 Plätze rechts und 3 Plätze links von mir, sowie 1 Reihe vor mir Kinder sitzen meinte dieser nur "Ob die Kinder den Rauch abbekommen ist mir scheiß egal". Solche Menschen regen mich auf.
ABer mach doch mal den Vorschlag, dass man bei seiner DK-Bestellung demnächst "Raucher" oder "Nichtraucher" ankreuzen soll.
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Dürfen sie doch nicht. In Hessen dürfen die Blöcke max. eine Größe von 2000 Mann im Profibereich haben. Auch die Oxxenbacher mussten neue Zäune in ihre Blöcke einziehen.
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KeEeRn schrieb:
Hey Leute ....


Leider klappt das mit der Zeit nicht mehr und wir wissen nicht, was wir machen sollen, denn im 36er ist tote Hose und unsre Leute, die dort Karten haben, haben wirklich keinen bock dort zu stehen mit ihren Fahnen und zu supporten!
Es ist auch ihnen nicht möglich eine bessere DK in einem anderen Block zu bekommen, weil alles voll ist, dazu müssten wir absteigen, damit die leute im 40er und 38er die ihr Maul nicht aufbekommen und sich immer über fahnen und alles beschweren wieder weg sind und Platz da ist...gibt es denn keinen Weg? Es ist eine verdammte scheiss Situation!
Wie sieht das denn aus, wenn man nach der Saison eine Neubestellung seiner DK macht und den Block 38 verlangt ?!?! Das wird so und so nicht klappen, aber kann man trotzdem noch seine 36er wieder nehmen oder ist diese dann weg?

Wenn Dauerkarten im Stehblockbereich frei werden, werden keine neuen Dauerkarten dafür ausgegeben, sondern gehen in den Tageskartenverkauf.

Ganz ehrlich, ich denke nicht dass die ganze Aktion nur eine Gemeinheit der Eintracht ist.
Vielmehr denke ich dass die Eintracht aufgefordert wurde (vom Land bzw. der Polizei) dafür zu sorgen, dass die Bestimmungen eingehalten werden und es aus Sicherheitsaspekten nicht mehr zu "überfüllten Mittelblöcken" und und "leeren Außenblöcken" kommt, sondern die Zuschauer auf die Blöcke verteilt werden, damit im Panikfall alle die Blöcke ohne große Probleme verlassen können
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Fängt langsam an (die Nase läuft). Zudem hab ich mir wahrscheinlich noch ne Zystitis geholt, da wir ja nass nach Haue fahren mussten (Vorallem die Hose war sehr sehr nass). Wer noch?
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Jugger schrieb:
Ich denke mal es geht hier nur um eine ähnliche Strafe wie es Möller damals getroffen hat. Also Geldstrafe und nachträgliche Sperre wegen Unsportlichkeit. Die eigentliche Tatsachenentscheidung war ja der Elfmeter. Diese Entscheidung kann und wird ja auch gar nicht in Frage gestellt.  


Naja, aber der Schiri hat ja mit seiner Tatsachenentscheidung gesagt, dass es ein Foul war. Die Tatsache wird dann ja hinterfragt, indem die Schwalbe bestraft wird.
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Ich dachte immer Schiedsrichterentscheidungen Tatsachenentscheidungen sein. Ist aber anscheind doch nicht so
Ermittlungsverfahren gegen Günther
Erst gibt der Schiri Elfmeter und jetzt ermittelt der DFB, weil es ein Schwalbe war?
Ich versteh die Welt nicht mehr. Der DFB legt sich alles so wie er es braucht
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Tobi15 schrieb:
Also die Idee mit der neuen Saison find ich richtig geil! Dann wären endlich im Sommer noch mehr Spiele und die Spiele im kalten Winter wären so gut wie weg....Denn wem macht das Supporten im Stadion im Winter schon mehr Spaß als im Sommer? Keinem!


Und die WM/EM wird dann auch im Wintr ausgespielt? Oder wird dann die Saison unterbrochen?
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Eintracht-Laie schrieb:
nicole1611983 schrieb:

...
Und so wirklich Freude macht das arbeiten doch heute wirklich nicht mehr. Ich gehe zwar nur zweit Tage die Woche jobben, aber wirklich Spaß macht das ganze nicht. Vorallem wenn man siet, wie mit älteren Kollegen umgegangen wird, nur weil sie nicht mit der ganzen neuen Technik umgehen können.


Naja, ob man jetzt von 2 Tage "jobben" auf richtige Arbeitsverhältnisse schliessen kann???
Außerdem ist es von Betrieb zu Betrieb anders, in meinem Team war ein 60+ Kollege, der war bis zur Rente geschätzt und natürlich ein wertvolles Mitglied.
Zumal es sich die Firmen aufgrund der Altersentwicklung schon jetzt nicht mehr leisten können die "Alten" links liegen zu lassen.


Naja, es ist aber schon bezeichnetn, dass bei uns viele ältere Arbeitnehmer schon die Tage zählen, bis sie endlich in Rente gehen können.

Und auch wenn man im Bekanntenkreis meiner Eltern rumhört, haben viele, aufgrund der Arbeitsbedingungen die Lust am Arbeiten schon verloren und zählen die Tage bis zur Rente.

Klar kann ich nicht so giut beurteilen, wie es ist, wenn man 5 Tage die Woche arbeitet,  aber wenn wenn ich im Freundeskreis rumschaue ist es auch nicht wirklich anders. GUtes Arbeitsklima gibt es bei den wenigsten. Es müssen Überstunden gekloppt werden. Diese werden bei vielen nicht ausgezahlt. ABfeiern ist aber auch nicht, die Arbeit derer, die den Betrieb verlassen auf den Rest verteilt wird. Sie ersticken somit in Arbeit. Das die Leute bei solchen Bedingungen nicht wirklcih Spaß am arbeiten haben ist auch verständlich.
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pipapo schrieb:
Was mich an solchen Argumenten stört ist die Darstellung, als wäre arbeiten eine Strafe der es gilt zu entfliehen.
Das ist zwar im Grunde eine andere Problematik als die (Nicht)Renten, aber mir absolut unerklärlich. Zumal es doch sowieso kaum noch einer heutzutage schafft, bis zum Rentenbeginn tätig zu sein.


Naja, also bis 67 auf dem Bau zu arbeiten ist schon ne Strafe. Ich denke in einigen Berufen ist es eben einfach nicht mehr möglich so lange zu arbeiten. Du kannst doch nen Dachdecker nicht mehr mit 67 aufs Dach lassen.

Und so wirklich Freude macht das arbeiten doch heute wirklich nicht mehr. Ich gehe zwar nur zweit Tage die Woche jobben, aber wirklich Spaß macht das ganze nicht. Vorallem wenn man siet, wie mit älteren Kollegen umgegangen wird, nur weil sie nicht mit der ganzen neuen Technik umgehen können.
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Ich denke nicht mal, dass es die Außenmikros sind. Die Kommentatoren sitzen mitten im Aachener Block. Deshalb hört man über das Mikro auch immer die Gespräche.
Ich denke, dass viel auch über die Kommentatorenmikros kommt.
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Morgen muss gewonnen werden. Es sind nur noch 3 Punkte zum Abstiegsplatz
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Chris-toph schrieb:

... Er hat Essen, er bekommt trinken, er kann in den Fitnesraum, ins Schwimmbad, kann Fernsehen und und und!!!

in diesem Sinne.....


Warst du mal in nem Gefängnis? Hast du mal gesehen, wie ein normaler Hafttrackt aussieht? Hast du mal gesehen wie ne Zelle der Sicherungsverwahrung aussieht?
Hast du dazu mal im Vergleich die Ziele? Ziel ist eben auch die Resozialisierung und die Wiedereingliederung in die Gesellschaft. Wenn du dir dazu anschaust, wie es in einem normalen Gefängnis (nein nicht Darmstadt Weiterstadt, aussieht, möchte ich mal wissen, ob du genauso denkst.

Hinzu kommt, dass sich dank der Föderalismusreform die Verhältnisse bestimmt nicht bessern werden. Denn nun liegt die Gesetzgebungskompetenz für den Strafvollzug in den Händen der Länder. Da ist schon klar, dass im STrafvollzug nochmehr gespart wird.
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sir_rhaines schrieb:
So, dann will ich mal...

Ich bin für die Todesstrafe!

Und zwar in folgenden 2 Fällen:

A) Mord (bei festgestellter besonderer Schwere der Schuld)
B) Schwerer Mißbrauch von Kindern, bzw. Mißhandlung von Kindern mit Todesfolge

Meines Erachtens hat jemand, der einen anderen Menschen auf barbarische Art und Weise umbringt, oder der das Leben eines unschuldigen Kindes ruiniert, kein Recht auf Leben.

Nun könnte man sagen, dass die lebenslange Sicherheitsverwahrung eines solchen Verbrechers auch eine angemessene Strafe wäre. Hierbei gebe ich allerdings folgendes zu bedenken:

1. Die lebenslange Sicherheitsverwahrung wird nur sehr selten angeordnet.
Bei einem "normalen" Mord kann der Täter meines Wissens nach 13 Jahren bei guter Führung freigelassen werden.
Bei "besonderer Schwere der Schuld" ist eine vorzeitige Entlassung nicht möglich. Das heißt, dass der Täter nach 25 Jahren auf freien Fuß kommt.
Bei Kinderschändern muss man sich jedoch gerade in Deutschland immer wieder an den Kopf greifen. Ich kann mich an kaum einen Kinderschänder/-mörder-Prozeß in den vergangenen Jahren erinnern, bei dem der Täter nicht schon einschlägig vorbestraft war. Das heißt, die Wiederholungsgefahr ist auch nach noch so langer Strafe bzw. Therapie m.E. immer noch zu groß.

2. Auch im Gefängnis geschehen Morde - und zwar mehr als man denkt (erst vor ein paar Tagen war ein Fall in den Medien, bei dem ein junger Mann in NRW über 20 Stunden gequält und dann gezwungen wurde, sich umzubringen).
Allerdings hat der Staat auch und gerade den anderen Häftlingen gegenüber eine Fürsorgepflicht.

Also müsste der Staat konsequenterweise für die unter A) und B) eine Einzelhaft in einem Hochsicherheitsgefängnis anordnen. Dies ist aber völlig unrealistisch und nicht bezahlbar, was mich zum nächsten Punkt führt:

3. Die Kosten!
Ich habe im Internet recherchiert, und herausgefunden, dass die Unterbringung eines Häftlings in Deutschland etwa 130,- EUR pro Tag kostet - und zwar in einem ganz normalen Gefängnis in der 2er oder 3er - Zelle.

Rechnen wir das ganze doch mal aus:
Ein 55-jähriger, der einen Mord begeht und mit 73 Jahren im Gefängnis verstirbt, kostet den Staat 854.100,- EUR.

Nun gehen wir aber mal davon aus, dass der Mörder oder Kinderschänder jünger ist (was er wahrscheinlich ist) und länger lebt, denn die medizinische Versorgung in deutschen Gefängnissen ist ja nicht unbedingt schlecht.

Wenn also ein 30jähriger einen Mord begeht, und im Gefängnis 78 Jahre alt wird, hat er den Staat zum Zeitpunkt seines Ablebens 2.277.600,- EUR gekostet.

Wie gesagt, ich kenne die Zahlen für Hochsicherheits-Einzelhaft nicht, aber ich glaube wir können die o.g. Zahlen näherungsweise getrost verdoppeln (wenn nicht gar verdreifachen)!

Nun hab ich immer so schön geschrieben "Es kostet den Staat...". Wer aber ist der Staat? Um es mit den Worten von Ludwig XIV zu sagen: "Der Staat bin ich!"
Oder meinetwegen auch Ihr. Also wir alle!

Ich möchte also mein Statement mit der Frage beenden:

Ist es wirklich gerecht, wenn aus der lebenslänglichen Freiheitsstrafe eines Mörders oder Kinderschänders eine Geldstrafe für den Steuerzahler wird?

MfG
Sir_Rhaines



Also ich bin gegen die Todesstrafe.
Ich finde es auch erschreckend, dass hier mit den Kosten für eine Todesstrafe plädiert wird.
Auch denke ich, machst du es dir etwas einfch mit deiner Darstellung.

1) Die besonder schwere der Schuld kann festgestellt werden, wenn min. zwei Mordmerkmale festgestellt werden. Dann kann die Freiheitsstrafe erst nach frühstens 25 Jahren auf Bewährung ausgesetzt werden, bzw. der Häftling vom Ministerpräsidenten begnadigt werden.
Bei einem "normalen" Mord ist dies schon nach 13-15 Jahren möglich.

2) Sicherungsverwahrung ist ein ganz heikles Thema. Die Sicherungsverwahrung kann vom Gericht angeordnet werden, wenn :
§ 66
Unterbringung in der Sicherungsverwahrung

(1) Wird jemand wegen einer vorsätzlichen Straftat zu Freiheitsstrafe von mindestens zwei Jahren verurteilt, so ordnet das Gericht neben der Strafe die Sicherungsverwahrung an, wenn

  1. der Täter wegen vorsätzlicher Straftaten, die er vor der neuen Tat begangen hat, schon zweimal jeweils zu einer Freiheitsstrafe von mindestens einem Jahr verurteilt worden ist,
  2. er wegen einer oder mehrerer dieser Taten vor der neuen Tat für die Zeit von mindestens zwei Jahren Freiheitsstrafe verbüßt oder sich im Vollzug einer freiheitsentziehenden Maßregel der Besserung und Sicherung befunden hat und
  3. die Gesamtwürdigung des Täters und seiner Taten ergibt, daß er infolge eines Hanges zu erheblichen Straftaten, namentlich zu solchen, durch welche die Opfer seelisch oder körperlich schwer geschädigt werden oder schwerer wirtschaftlicher Schaden angerichtet wird, für die Allgemeinheit gefährlich ist.

(2) Hat jemand drei vorsätzliche Straftaten begangen, durch die er jeweils Freiheitsstrafe von mindestens einem Jahr verwirkt hat, und wird er wegen einer oder mehrerer dieser Taten zu Freiheitsstrafe von mindestens drei Jahren verurteilt, so kann das Gericht unter der in Absatz 1 Nr. 3 bezeichneten Voraussetzung neben der Strafe die Sicherungsverwahrung auch ohne frühere Verurteilung oder Freiheitsentziehung (Absatz 1 Nr. 1 und 2) anordnen.

(3) Wird jemand wegen eines Verbrechens oder wegen einer Straftat nach den §§ 174 bis 174c, 176, 179 Abs. 1 bis 4, §§ 180, 182, 224, 225 Abs. 1 oder 2 oder nach § 323a, soweit die im Rausch begangene Tat ein Verbrechen oder eine der vorgenannten rechtswidrigen Taten ist, zu Freiheitsstrafe von mindestens zwei Jahren verurteilt, so kann das Gericht neben der Strafe die Sicherungsverwahrung anordnen, wenn der Täter wegen einer oder mehrerer solcher Straftaten, die er vor der neuen Tat begangen hat, schon einmal zu Freiheitsstrafe von mindestens drei Jahren verurteilt worden ist und die in Absatz 1 Nr. 2 und 3 genannten Voraussetzungen erfüllt sind. Hat jemand zwei Straftaten der in Satz 1 bezeichneten Art begangen, durch die er jeweils Freiheitsstrafe von mindestens zwei Jahren verwirkt hat und wird er wegen einer oder mehrerer dieser Taten zu Freiheitsstrafe von mindestens drei Jahren verurteilt, so kann das Gericht unter den in Absatz 1 Nr. 3 bezeichneten Voraussetzungen neben der Strafe die Sicherungsverwahrung auch ohne frühere Verurteilung oder Freiheitsentziehung (Absatz 1 Nr. 1 und 2) anordnen. Die Absätze 1 und 2 bleiben unberührt.

(4) Im Sinne des Absatzes 1 Nr. 1 gilt eine Verurteilung zu Gesamtstrafe als eine einzige Verurteilung. Ist Untersuchungshaft oder eine andere Freiheitsentziehung auf Freiheitsstrafe angerechnet, so gilt sie als verbüßte Strafe im Sinne des Absatzes 1 Nr. 2. Eine frühere Tat bleibt außer Betracht, wenn zwischen ihr und der folgenden Tat mehr als fünf Jahre verstrichen sind. In die Frist wird die Zeit nicht eingerechnet, in welcher der Täter auf behördliche Anordnung in einer Anstalt verwahrt worden ist. Eine Tat, die außerhalb des räumlichen Geltungsbereichs dieses Gesetzes abgeurteilt worden ist, steht einer innerhalb dieses Bereichs abgeurteilten Tat gleich, wenn sie nach deutschem Strafrecht eine vorsätzliche Tat, in den Fällen des Absatzes 3 eine der Straftaten der in Absatz 3 Satz 1 bezeichneten Art wäre.

Zudem kann eine Sicherungsverwahrung unter vorbehalt, heißt, wenn sich die Voraussetzungen des § 66 StGB erfüllen erhängen.
Und seit 2004 kann die Sicherungsverwahrung auch nachträglich angeordnet werden.

Die SIcherungsverwahrung muss min. alle 2 Jahre überprüft werden.

Es gibt also viele Möglichkeiten, wie man sogar recht schnell ne Sicherungsverwahrung bekommen kann.

Ich denke, man sollte sich gerade im Punkt Todesstrafe die Frage stellen: Wieso bestrafen wir eigentlich.
Im Laufe der Jahre hat sich der Gedanke, wieso wir bestrafen geändert.
Früher wurde um Vergeltung zu erlangen (Auge um Auge;Zahn um Zahn). Es wurde gestraft, um einen Schuldausgleich zuerreichen.
Später wurde die Theorie vertreten, wir strafen präventiv, heißt Bestrafzung Verbrechensverhütung.
Heute sind die Ziele der Bestrafung ganz klar im Gesetz geregelt.
Wir haben:
in § 46I1 StGB den Gedanken der Vergeltung geregelt
in § 46I2 StGB die Widereingliederung des Täters in die Gesellschaft
in § 47 StGB ist die Verteidigung der Rechtsordnung geregelt
§ 56 StGB die Stärkung des Rechtsbewußtsein der Allgemeinheit
geregelt.

Mit der Todesstrafe würde sich das Problem der Kriminalität, insbesondere Tötungsdelikte und/oder Delikte gegen die sexuelle Selbstbestimmung auch nicht verringern.
Durch die Strafandrohung lassen sich die wenigsten Täter abschrecken.
UNd dadurch, dass der Täter vom Staat getötet wird, wird das Opfer auch nicht wieder lebendig.
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The_Lizard_King schrieb:
Kann's mir im Moment überhaupt nicht vorstellen, genau wie heiraten.

Träume von einer Wohnung in FFM-Bockenheim und möchte später einmal freier Journalist werden...

...da passen Kinder irgendwie nicht rein

Aber vielleicht denke ich ja später auch einmal anders


Wenn man fragen darf, wieso unbedingt in Frankfurt-Bockenheim?
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