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stefank

35124

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Blablablubb schrieb:
Und die Zeiten scheinen beliebig zu sein. Normalerweise kommt das Mittagsläuten immer um Punkt 12. Eben wars von 11:50-11:55. Wer den Sinn kennt, kann es mir gerne erklären.


Hochzeit.
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reggaetyp schrieb:
Bigbamboo schrieb:
reggaetyp schrieb:
Was für eine erbämliche Null.

Die Alternative war Boris Rhein.


Weiß ich doch.
Jedoch ist die Figur, die er hier abgibt, an Traurigkeit nicht zu überbieten.  


Ich fürchte auch, dass wir den Besenstiel gewählt, aber den Handfeger bekommen haben.
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Liebe Petra, die allerliebsten Wünsche zum Geburtstag. Mach einfach so weiter, und bleib wie du bist und wir dich mögen.

Stefan
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miraculix250 schrieb:
crasher1985 schrieb:

Alleine deshalb musste Berufung abgelehnt werden da es um Imense Summen gehe.


Erm.... wie bitte? Wäre ja ein ungeheuerlicher Vorgang, wenn ich das ganze richtig verstanden habe.


Du hast wirklich irgendwas verstanden???
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francoforte-mpaxx schrieb:
thenova1899 schrieb:
francoforte-mpaxx schrieb:
Gude,habe folgendes Problem und wollte mal in die Runde fragen,
ob sich damit einer auskennt und mir Ratschläge/Tipps geben kann bezw. ähnliche Erfahrungen gemacht hat:

Ich habe nach meiner Lehre 2 Monate in Dt gearbeitet und war dann 4 1/4 Jahre in Italien in einem sozialversicherungspflichtigen Arbeitsverhältnis beschäftigt.

Nun bin ich aus Italien aus privaten Gründen (u.a Umorientierung/Weiterbildung) wieder zurückgekehrt und habe mich arbeitslos/suchend gemeldet.
Mein Antrag auf ALG I wurde abgelehnt,da ich zwischen Rückkehr aus Italien und Antragsstellung mind. 3 Wochen in einem sozialversicherungspflichtigen Arbeitsverhältnist beschäftigt gewesen sein müssen.

Also,da schwillt mir echt der Kamm!
Ich habe in Italien eingezahlt und hatte einen relativ guten Job und fiel somit nicht dem Arbeitsamt zur Last und bekomme nun keine finanzielle Unterstützung!

Ich hätte damals den Job in Italien auch nicht antreten können und arbeitslos machen können...
Es heisst doch immer: Auslandserfahrung ist gut usw und dann wenn man zurück kommt hat man keinen Anspruch auf Arbeitslosengeld und KV/RV,

Wie machen das denn Menschen,die nur saisonal zb. auf Malle (Ballermann und co) beschäftigt sind?
Die müssten dann ja auch (wenn sie nicht direkt Ende Oktober n neuen Job haben) sofort Krankenversicherunglos etc sein und haben keinen Anspruch auf Arbeitslosengeld oder?

Müssten diese dann ALG von ihrem letzten ´Einsatzland´ an/einfordern (trotzdem dass sie nun in Dt leben)?

Ich wohne zudem (wieder) bei meinen Eltern -> ´´Bedarfsgemeinschaft´´..

Kann mir da jemand Ratschläge/Tipps geben?

Danke im Voraus!  


hallo,

es ist definitiv falsch dass du in bedarfsgemeinschaft mit deinen eltern lebst. über 25 lebst du in einer haushaltsgemeinschaft.
bei der berechnung zu der leistungsfähigkeit deiner eltern gelten erhöhte freibeträge und sie können sämtliche ihrer ausgaben geltend machen. deswegen besteht auch bei gutem renteneinkommen deiner eltern die möglichkeit dass du eine bewilligung erhältst! ggfls. unter anrechnung der leistungsfähigen höhe des einkommens der eltern... aber versichert bist du dann in jedem fall!
einen antrag auf alg II würde ich deshalb in jedem fall stellen!


Ja,aber ich krieg kein ALG II... da müsste ich vorher erstmal mein Erspartes aufbrauchen bezw. wir müssten unser Haus bezw. einige Wertgegenstände veräußern und verleben/aufbrauchen...
Und wie gesagt: ´´ Alles aufdecken´´ ... -> Wertgegenstände usw..
Gut,so gesehen,könnte ich auch noch mit meinen finanziellen Reserven über einen längeren Zeitraum leben,aber ich will ja net auf arbeitslos o.ä. machen  

Jetzt tuts mal ganz gut bisschen zu entspannen und den Sommer (bei nem lecker Bierchen ab und zu mittags am Rhein) zu genießen  
Aber in 1,2 Monaten wirds öde und da will man ja auch ´wieder was tun´´ um auch nicht in der gut-bürgerlichen Nachbarschaft als Faulenzer angesehen zu werden..      

Müsste halt mind. 3 Wochen sozialversicherungspflichtig gearbeitet haben...
Und welcher Arbeitgeber stellt einen schon für 3 Wochen ein??
Vielleicht noch McDonalds...    das wär naja....Kein Kommentar...  


Die Auskunft, man müsse vor Antragsstellung drei Wochen sozialversicherungspflichtig nach einer Auslandstätigkeit in Deutschland gearbeitet haben,  ist definitiv falsch. Tatsächlich reicht rechtlich bereits ein Tag sozialversicherungspflichtiger Tätigkeit aus.
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crasher1985 schrieb:
Hi,

ich habe seit gestern einen Rechtsstreit hinter mir der mir den glauben in deutsche Gerichte genommen hat. Ich möchte diesen gerne auch hier wiedergeben vielleicht hat ja jemand ähnliche Probleme gehabt oder hat diese Aktuell:


Es geht um eine Forderung welche durch die Firma Kohl KG (Forderungsmanagement) eingetrieben werden sollte. Direkt nach dem wir den ersten Brief der Firma Kohl erhielten, wandten wir uns an unseren Anwalt. Wir beschlossen mit unserem Anwalt, erst zu reagieren wenn ein Mahnbescheid kommt. Es folgten weiter Briefe der Firma Kohl welche wir zur ohne Reaktion zur Kenntnis nahmen.

Im Juni 2011 bekam wir das erste Mal Post in einem gelben Umschlag. Während wir damit rechneten das es sich dabei um den Mahnbescheid handelte, mussten wir feststellen das der Inhalt ein Pfändungs- und Überweisungsbeschluss, ausgestellt durch das AG Mayen, war.
Auf Nachfrage bei unserer Bank wurde uns mitgeteilt, dass bereits ein Vollstreckungstitel erwirkt wurde. Dies war das erste Mal, dass wir davon hörten, dass es hier ein Mahn- bzw. Vollstreckungsbescheid geben sollte.
Zusammen mit unserem Anwalt beantragten wir umgehend die Wiedereinsetzung in den Stand vor Mahnbescheid und Akteneinsicht sowie eine erneute Zustellung der Bescheide.
In der Akte befand sich ein Aktenauszug, welcher die Postzustellurkunde beinhaltete. Ein Mahnbescheid oder Volsltreckungsbescheid lag weder im Original noch in Kopie bei.

Auf den ersten Blick fiel auf das sich auf dem Kopf dieses Aktenauszuges, eine Inter-/Intranet-adresse  mit dem kürzel*.pl befand. Nach der Recherche unseres Rechtsanwaltes, stellt sich zudem heraus, dass dieses Dokument  nicht dem Amtlichen Vordruck für die PZU entsprach da wichtige Punkte fehlten.
Um diese Fehler zu korrigieren, wurden die Original PZU’s zur Einsicht beantragt.

Kurz darauf erging das Urteil des AG Meinigen mit Ablehnung der Wiedereinsetzung. Man sah all die oben genannten Argumente nicht als ausreichend für eine Wiedereinsetzung in alten Stand an.
Zudem fand sich in dem Urteil die Aussage, dass die original PZU’s nicht als Beweis herangezogen werden können da der originale Akteninhalt  im Laufe eines automatisierten Mahn Verfahrens bereits vernichtet wurde.

Nach Erhalt dieses Urteils legten wir umgehend Berufung am LG  ein. Die Berufung stützte sich in diesem Fall auf den oben bereits angeführten Fakten. Dazu kam nun das es keine Originale gab und somit eine Zustellung ohne Urkunde nicht bewiesen werden könne. Nochmals wurde zudem ausdrücklich auf die fehlenden Punkte im Aktenauszug hingewiesen.
Im Berufungsverfahren machte der Richter gleich zu Beginn klar das die Berufung seiner Ansicht nach keine Aussichten auf Erfolg hat.

Vielmehr bekam man den Eindruck, dass eine mündliche Verhandlung lediglich zur Maßregelung angesetzt wurde.

Während des ganzen Verfahrens gingen die Richter kaum oder gar nicht auf die vorgetragenen Argumente ein. Vielmehr stellte der Richter fest dass es seiner Auffassung nach garkeiner Postzustellurkunde bedarf.  

Nach etwa 30 Minütiger Verhandlung gestatte der Richter erstmalig den anwesenden Anwalt die Mängel in der PZU aufzuzeigen.
Jedoch stellt man schon vorher fest, dass Abweichungen in einem Maschinellen Mahnverfahren zulässig sind.
Nach dem Prozess stellte sich heraus das diese Abweichung laut Gesetzt tatsächlich zulässig sind. (ZustVV §2 Abs. 2,3)

Diese Abweichungen sind aber laut Gesetzt nur dann zulässig sofern sich keinerlei Inhaltliche Änderungen daraus ergeben. Da in diesem Fall mehrere Punkte fehlen, ist durchaus von einer Inhaltlichen Änderung auszugehen.
Durch diese völlig falsche Interpretation bzw. Auslegung des Gesetztes wurden wir zur Rücknahme der Berufung bewegt.
Wie schon angedeutet bekam ich den Eindruck, dass es dem Richter niemals um Fakten ging sondern einzig und alleine um die Maßregelung des Klägers über seine juristischen Vertretung.  Leider hat sich in diesem Verfahren wieder einmal der Spruch bewahrheitet „ Eine Henne hackt der anderen kein Auge aus“.  Da es sich jedoch um einen Rechtsstreit handelt sollte den Gerichten vielmehr an der korrekten Bewertung der Tatsachen liegen als an dem Schutz anderer Gerichte.


Im Nachgang des Verfahrens passierte nun heute folgendes:

Heute Morgen versuchte der Richter vom gestrigen Prozess meinen Anwalt zu erreichen. Nachdem er ihn erreicht hatte , entschuldigte er sich erst einmal dafür das er ihm gestern Worte in den Mund gelegt hat, welche er nie gesagt hat.. soweit so gut.

Danach kam das übliche was ich nun sage ist inoffiziell … Er erzählte das er das ganze nochmal geprüft hat und uns recht geben muss. Er hätte daraufhin am AG Mayen angerufen wo man ihm natürlich auch nur unter der Hand gesagt hat, dass das AG Mayen über 1 Millionen solcher nachweislich falschen Urkunden erstellt hätte.

Alleine deshalb musste Berufung abgelehnt werden da es um Imense Summen gehe.


Die Kohl KG ist für üble Methoden bekannt.
Ansonsten verstehe ich, obwohl Jurist, von dem von dir vorgetragenen Prozessverlauf kein Wort.
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smoKe89 schrieb:
http://www5.picturepush.com/photo/a/13245758/img/13245758.jpg


Ich befürchte, dass deine idiotischen provokanten Beiträge hier aber auch nicht den räudigsten Hund hinter dem Ofen hervorholen. Aber netter Versuch.
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HeinzGründel schrieb:
Ziemlich kompetente Bewertung.

http://www.faz.net/aktuell/rhein-main/frankfurt/im-gespraech-christoph-gusy-ueber-befugnisse-und-grenzen-der-polizei-regenschirme-sind-keine-vermummung-12211378.html


Ich finde es höchst bemerkenswert, was hier passiert. Man vergleiche nur die Berichterstattung der FAZ zur Blockupy-Demo im letzten Jahr  und die sonstigen Artikel von Frau Iskandar, der Polizeireporterin der FAZ, mit der Haltung heute. "...And let slip the dogs of war..." - man hätte ihnen halt sagen müssen, dass sie keine Journalisten beißen dürfen.
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double_pi schrieb:
gehört hier zwar rein, aber geht über das thema klimawandel hinaus...

Es ist ein eindringlicher Appell: Eine Initiative von Künstlern und Intellektuellen verlangt von den Parteien vor der Bundestagswahl, den Klimawandel engagierter zu bekämpfen und das Gegeneinander der Generationen zu stoppen.

http://www.spiegel.de/politik/deutschland/generationen-manifest-kritisiert-merkel-und-parteien-a-904073.html


Also mir wird da eher schlecht. "Wir machen uns Sorgen. Große Sorgen."
Und da fragt man nicht nach den Gründen für die Misere, sondern appelliert an "die Regierenden", sich doch bittebitte dieser Sorgen anzunehmen. Und jetzt kommt der Aufstand der Besorgten: Eine "Mahnwache der Generationen" vor dem Bundeskanzleramt.
Schlimmer, schleimiger, untertäniger, devoter, widerlicher gehts ja kaum.
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reggaetyp schrieb:
Hackentrick schrieb:


Es wäre tatsächlich die Überlegung wert, ob man sich als Eintrachtfan 'outet' und damit generell gegen die Repressalien der Polizei protestiert. Eigentlich wollte ich eine weisse Fahne mit mir führen...    


Hab ich auch schon drüber nachgedacht.
Vielleicht zieh ich ein schwarzes Eintrachtshirt an. Doppeltes Outing.  
Und natürlich ne Sonnenbrille!


Ich finde es bescheuert, sich für eine Demo zu verkleiden. Ich komme ganz normal in Strapsen.
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Vielleicht sollte man erstmal anschauen, um was es geht. Nämlich um die Verfassung der Unsiversität Leipzig. In solchen Grundschriften stehen so hehre Dinge wie "Die Professoren der Universität" sind dem Geist von Lehre und Forschung verpflichtet." Hinter Professoren war eine Fußnote, und dort stand "wenn von Professoren die Rede ist, sind immer auch Professorinnen gemeint."
In der neuen Verfassung ist es umgekehrt, das ist alles. Von der Einführung von "Herr Professorin" kann keine Rede sein.
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Aragorn schrieb:
Das Verwaltungsgericht in Minden hat hierzu eine Grenze der finanziellen Belastbarkeit von 25.000 € festgelegt!

Stellt sich mir die Frage, wie ein Gericht entscheiden kann, welche finanzielle Grenze, individuell für einen Menschen zumutbar ist?

Wie soll beispielsweise eine alte Frau mit einer geringen Rente, solch eine Summe berappen? Staatliche Fördermittel hin oder her! Das ist purer Lobbyismus! Wie heisst es doch so schön "Eine Krähe hackt der anderen kein Auge aus"!

Ich platze gleich vor Wut!!!      


Das ist Unfug. Das VerwGer Minden hat lediglich vor Jahren in einer Entscheidung auf die gefestigte  Rechtsprechung hingewiesen, dass Kosten von 25.000 Euro für einen Erstanschluss eines Grundstücks nicht unverhältnismäßig sind:
http://www.kommunen-in-nrw.de/mitgliederbereich/mitteilungen/detailansicht/dokument/verwaltungsgericht-minden-zur-oeffentlichen-abwasserleitung.html?cHash=7189f9cac8db4497b6a73693fc8a308a
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Peter, mein lieber Freund, alles nur erdenklich Gute zum Geburtstag und die Erfüllung aller Wünsche.

Stefan
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Wehrheimer_Adler schrieb:
Heute, 15 Jahre nach dem Unglück, hat die Bahn eigene Fehler eingeräumt und sich entschuldigt.


10 Jahre nach Rechtskraft des Einstellungsbeschlusses im Strafverfahren und fünf Jahre nach Abschluss aller Entschädigungverfahren dürfte die Motivation gewesen sein. Nun sind alle Fristen, z.B einer Nichtigkeitsklage, vorbei.
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Andy schrieb:
reggaetyp schrieb:
Man kann sich des Eindrucks nicht erwehren, dass Frankfurt am Main ein Problem hat. Ein massives.
Oder eher zwei. Namens Achim Thiel. Und Markus Frank.

Diesen zwei Personen geht offenbar jegliches Demokratieverständnis ab.
Sie verstehen die Polizei ganz offensichtlich als ihre Büttel, die mit Schlagstock, Pfefferspray, Panzerung und Vermummung ihre Vorstellungen von sogenannter Ordnung und Sicherheit durchzusetzen. Koste es, was es wolle. Zum Beispiel Grundrechte.

Es ist so offensichtlich, dass hier generalstabsmäßig und planvoll eine politisch nicht gewollte Demonstration durch polizeiliche und angeordnete Gewalt beendet wurde.
Wie so oft in den letzten Jahren in Frankfurt muss man sich fragen, ob die polizeiliche Führung (und ihr oberster Dienstherr in Hessen) noch tragbar ist.


Auch wenn das Länder- oder was weiß ich was Sache ist, wundert mich dann doch, dass die Frankfurter Grünen zu den Ereignissen doch sehr schweigsam sind. Liegt das daran, dass man sie im Rheins fetten ***** nicht hört oder woran?


Naja, ein bißchen was gibt es: http://www.gruene-partei-frankfurt.de/home/homesingle/article/blockupy_frankfurter_gruene_fordern_aufklaerung_zu_polizeieinsatz/
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Misanthrop schrieb:
Möglicherweise findest Du hier

http://www.ba-auslandsvermittlung.de/lang_de/nn_424962/DE/Rueckkehrer/Deutschland/Deutschland-Knoten.html__nnn=true

bereits die nötigen Informationen. Das würde in aller Ausführlichkeit hier den Rahmen sprengen.

Nebenbei bemerkt:
Natürlich besitzt Du einen Alg II-Anspruch. Ganz egal, ob Du bei den Eltern wohnst oder nicht, ob Du Ü-25 bist oder nicht. Alg II ist keine Versicherungsleistung und würde Dir sogar als Italiener, der bereits einmal in Deutschland gearbietet hat, zustehen.
Den entprechenden Antrag solltest Du auf jeden Fall sofort stellen.

Ganz am Rande:
Der richtige Anwalt in Deiner Sache sollte wünschenswerterweise Sozialrechtler und nicht Arbeitsrechtler sein. Nicht, dass die das vielleicht nicht auch könnten, aber man weiß ja nie.


Das Problem mit dem ALG 2-Anspruch dürfte sein, dass er bei seinen Eltern mietfrei wohnt und auch isst etc. Damit liegt eine "Bedarfsgemeinschaft" vor.
Trotzdem ist der Rat, unbedingt einen Anwalt für Sozialrecht aufzusuchen, selbstverständlich richtig.
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MrMagicStyle schrieb:
ThorstenH schrieb:
Flutlicht_Meier schrieb:
Ganz unabhängig von der EL hat uns der Betreiber damit vermutlich einen kleinen Nachteil eingebrockt, denn Auswärtsspiel am ersten SpielTag heißt in der Regel auch AuswärtsSpiel am letzten Spieltag. Und das gerade da - wenn es ggfs. um alles geht - ein Heimspiel von großem Vorteil sein kann, hat die SGE in der Vergangenheit oft genug bewiesen...


Nö hat er nicht.....

Auswärtsspiel am ersten Spieltag heißt bei 17 Spieltagen, Auswärtsspiel am letzten Spieltag der Vorrunde und damit Heimspiel am letzten Spieltag der Rückrunde.....    


Das man aber auch zwei Heim- oder Auswärtspartien hintereinander haben kann ist dir schon bewusst?


Also mir nicht. Nach meinem Dafürhalten kann man nur zwei Heim- und Auswärtspartien nacheinander haben, das eine in der Hin- und das andere dann zwingend in der Rückrund. Und das hebt sich dann in Bezug auf das letzte Spiel auf.
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@HeinzGründel: Der Thread gehört ins "Rund ums Stadion". Und zum Text selbst: Wo bleibt das Positive?
Meine Meinung.
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adlerkadabra schrieb:


Es handelt sich dabei übrigens in der Tat um ein Segment eines Messerschmidt-Fliegers, die Jungs waren ja Flugzeugbauer (ME 109, ME 110 - der erste Kampfjet).


Könnte man auf Grund der Optik denken, ist aber nicht so: http://de.wikipedia.org/wiki/Messerschmitt_Kabinenroller
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1amanatidis8 schrieb:
stefank schrieb:
TimmyLA schrieb:
stefank schrieb:
preller schrieb:
um mal daran zu erinnern, dass wir in deutschland auch einige gute polizisten haben.

http://www.mopo.de/polizei/schiesserei-auf-dem-kiez-dieser-polizist-riskierte-sein-leben,7730198,22900470.html

auch wenn es unnoetig riskant war, finde ich das sehr vorbildlich.  


Auch wenn die Mopo versucht, es zu dramatisieren: Es war eine Schreckschusspistole.


Ja und?

"Außerdem ist eine Gaswaffe kaum von einer scharfen Pistole zu unterscheiden. Zudem werden Gaswaffen von Gangstern zu scharfen Waffen umgebaut."

Du hättest es natürlich sofort erkannt.


Nein, hätte ich nicht. Ich habe jetzt mal nachgeschaut: Der MoPo-Bericht ist insgesamt Schwachsinn: http://www.mopo.de/polizei/mitten-auf-dem-kiez-st--pauli--amoklauf-auf-offener-strasse,7730198,22894194.html


Darf ich fragen wieso?


Ich meinte den ursprünglich verlinkten Artikel, der das unwesentliche Detail wegließ, dass der Polizist dem Täter schlussendlich in die Beine geschossen hat.
Hier zum Vergleich die Darstellung im Abendblatt:  http://www.abendblatt.de/hamburg/article116648663/Polizei-bewacht-Verletzten-nach-Schiesserei-auf-dem-Kiez.html