>

stefank

35147

#
WurstBlinker schrieb:
Zwei Geschäftsleute in Florida haben sich in dem Laden, den sie gerade anfingen einzurichten, zu einer Pause auf eines der leeren Regale gesetzt.
Sagt der eine:
"Ich wette da kommt gleich so ein seniler Senior vorbei, guckt in den leeren Laden und fragt, was wir hier verkaufen.
Er hatte es noch nicht ausgesprochen, da bleibt ein Senior vor dem Fenster stehen,
schaut rein und fragt dann: "Was verkauft ihr denn hier?"
Einer der beiden Geschäftsinhaber sagt sarkastisch: "Arschlöcher"
Worauf der Senior sagt:
"Das Geschäft muss sehr gut gehen, wenn nur noch zwei übrig sind."    


An dieser Stelle muss mal wieder Humorkritik geübt werden. Der Witz ist an sich gut, hat aber eine völlig überflüssige Passage. Schneller funktioniert er besser, guck mal:

Zwei Geschäftsleute in Florida haben sich in dem Laden, den sie gerade anfingen einzurichten, zu einer Pause auf eines der leeren Regale gesetzt.
Ein Mann schaut rein und fragt dann: "Was verkauft ihr denn hier?"
Einer der beiden Geschäftsinhaber sagt sarkastisch: "Arschlöcher"
Worauf der Mann sagt:
"Das Geschäft muss sehr gut gehen, wenn nur noch zwei übrig sind."
#
ASAP schrieb:
concordia-eagle schrieb:
bernie schrieb:
TiNoSa schrieb:
Der Ehrenkodex gilt also nur für Heimspiele!

Interessant.

 


Und wieder macht die Eintracht sich in der Öffentlichkeit lächerlich. Die nach oben offene Peinlichkeitsskala muss erhöht werden Herr Lötzbeier.


Zumal das Wort "Auswärtsspiele ja explizit drin steht.

8. Zentrale Anmeldung von Fanutensilien (bei Auswärtsspielen), Spruchbändern und sonstigen Choreographien über die Fanbetreuung. Gewalt oder Straftaten darstellende oder verherrlichende Inhalte werden nicht zugelassen[…]”


Vielleicht war das auch nur ein Versuch von Herrn Lötzbeier zu erklären das Eintracht Frankfurt als Gastmannschaft weder eine "Liste der Selbstverständlich-" noch der "Geschmacklosigkeiten" aufzustellen hat und dies einzig und alleine bei der gastgebenden Mannschaft im Sinne des Hausrechts liegt?


Aha. Und der entsprechende Punkt in der Liste ist nur aufgenommen worden, weil sonst das Blatt nicht schön voll geworden wäre?
#
Alle guten Wünsche zum Geburtstag auch von mir!

Stefan
#
MatzeGiessen schrieb:
Hi

Mein (blinder) Bruder hat gestern eine Mahnung eines Inkassounternehmens im Auftrag seines Telefonanbieters bekommen,in dem er aufgefordert wird eine offene Summe plus sehr hoher Inkasso-,vorgerichtlicher Mahnkosten,hoher Kontoführungsgebühren usw. zu zahlen.
Vor diesem Schreiben hat er seitens des Telefonanbieters keine Mahnung/Zahlungsaufforderung bekommen...

Kann mir jemand grade mal mitteilen,wie es rechtlich ausschaut?Ist das alle so okay (auch die einzelnen Punkte wie z.B. Kontoführungsgebühren & vorgerichtliche Mahnkosten)


Hast PN
#
Jede öffentliche Äußerung, egal in welcher Form und mit Hilfe welchen Mediums auch immer, darf und muss kritisiert werden. Dies gilt auch für das Ultras-Banner.
Auch ich finde es dumm, da die geschichtliche Konnotation der Aussage zumindest nicht bedacht oder gerade als provozierende Facette benutzt hat.
Doch ist die Aussage "geschmacklos" eben genau das: Ein reines Geschmacksurteil. Wenn nun aber, angehetzt von der Bildzeitung, "Ermittlungen" seitens des DFB-Kontrollausschussesangestellt werden, do berührt das das Recht auf freie Meinungsäußerung. Eine auch von mir als blödsinnig qualifizierte Aussage ist eben deshalb noch lange nicht verboten. Und ich vermag nicht zu erkennen, auf welchen Straftatbestand sich ein Verbot dieses Banners stützen wollte.    
#
peter schrieb:
Snuffle82 schrieb:
stefank schrieb:
Grabi65 schrieb:
Wilst du einen Vermieter, der die Wahl seines Mieters vom Sternzeichen abhängig macht?    


So ein Unsinn, aus dem Sternzeichen eines Menschen irgendetwas abzuleiten. Der Vermieter ist bestimmt Steinbock, die machen so einen Blödsinn.


Der is Krebs.  


ihr habt direkt sternzeichen ausgetauscht?    


Selbstverständlich erst, nachdem sie ihre Schuhgrößen und Blutgruppen genannt haben.
#
Grabi65 schrieb:
Wilst du einen Vermieter, der die Wahl seines Mieters vom Sternzeichen abhängig macht?    


So ein Unsinn, aus dem Sternzeichen eines Menschen irgendetwas abzuleiten. Der Vermieter ist bestimmt Steinbock, die machen so einen Blödsinn.
#
hbh64 schrieb:
bla_blub schrieb:
Hat hier nicht jemand Kontakte zur Bild? Aus dem Thema lässt sich doch bestimmt ne reißerische Schlagzeile basteln, die das Thema in den Fokus der Öffentlichkeit bringt. Wenn das passiert ist, werden andere, seriöse Medien Folgen und eventuell die gereizten Zahlen veröffentlichen und das Thema auf einer sachlichen eben behandeln.


Das wäre natürlich geil, wenn  irgendjemand der Bild einen Tip geben könnte, das sie sich mehr mit diesm Thema befasst. Die anderen Medien kommen dann schon von selbst; Denke Ich!


Gute Idee. Wir könnten auch noch den Hells Angels Bescheid sagen, dass sie mal ein bißchen Druck machen.
#
dawiede schrieb:
bruno___pezzey schrieb:
ob ihrs mir glaubt oder nicht, als ich dies hier gepostet habe, hatte ich mir den steckbrief des users gar nicht angeschaut. erst als im thread selber die frage danach aufkam.



Ich glaube es dir. Es ist sinnvoll dies zu tun

Dennoch schliess ich mich mickmuck bei der Kritik dieses Threads an.


Da möchte ich mich ausdrücklich anschließen.  Gerade dieser Fall zeigt, wie bescheuert dieser Forumspranger ist.
#
Adler_2009 schrieb:
ich habs auch grads mit meiner yamaha grad geolt von gamestop  

happy fragging


Dein Yamaha-Krad hat geölt beim Pitstop?
#
HeinzGründel schrieb:
stefank schrieb:
Sina1985 schrieb:
Ich war heute beim Arbeitsgericht und habe geklagt. Komme danach nach hause und habe die gleiche Kündigung diesmal mit Unterschrift im Briefkasten. Das wars wohl.


Was meinst du mit "das wars wohl"? Auch wenn die Kündigung jetzt den formellen Anforderungen genügen sollte, heißt das noch lange nicht, das sie rechtmäßig ist. Gerade betriebsbedingte Kündigungen sind oft wegen falscher Sozialauswahl etc. fehlerhaft.  





Google mal nach " Betriebsübergang"


Betriebsübergang? Ich verstehe den SV so, dass ein Kunde der Firma gekündigt hat, und ein Wettbewerber dort übernimmt.
#
Der Rat, sich fachkundigen Rat zu holen, ist schon richtig. Allerdings muss man daran denken, dass im erstinstanzlichen Verfahren vor dem Arbeitsgericht jede Partei ihren Anwalt selbst zahlt, egal wer obsiegt.
#
Sina1985 schrieb:
Ich war heute beim Arbeitsgericht und habe geklagt. Komme danach nach hause und habe die gleiche Kündigung diesmal mit Unterschrift im Briefkasten. Das wars wohl.


Was meinst du mit "das wars wohl"? Auch wenn die Kündigung jetzt den formellen Anforderungen genügen sollte, heißt das noch lange nicht, das sie rechtmäßig ist. Gerade betriebsbedingte Kündigungen sind oft wegen falscher Sozialauswahl etc. fehlerhaft.
#
Alles Gute zum Geburtstag auch von mir!

Stefan
#
Praeriehund82 schrieb:
Hans ich merke ich hätte meine Frage anders formulieren sollen.

Kommt man damit ungeschunden davon wenn man erwischt wird falls man seinen Arbeitsvertrag bei einer Bewerbungs mitsendet?  

So hätte die Frage lauten müssen    Aber wie hier schon angemerkt wurde, es hängt vom Richter ab    


Jetzt erst gelesen. Die Antwort auf die Frage ist aus juristischer Sicht gar nicht mal so schwer. Der Arbeitgeber darf per Arbeitsvertrag den AN nur dann zur Verschwiegenheit verpflichten, soweit er ein schützenswertes  Interesse hat.  Der Arbeitsvertrag gehört regelmäßig nicht dazu, wenn keine besonderen Umstände vorliegen.
Aus allen genannten sonstigen Gründen würde ich allerdings auch dringend von der Übersendung einer Kopie des Vetrages abraten.
#
FanTomas schrieb:
RedZone schrieb:
Ein sehr gutes Handy gibt's aktuell bei jedem Aldi im Laden
http://www.aldi-sued.de/de/html/offers/2827_28810.htm?WT.mc_id=2011-09-05-16-56



Meistens zwei Stück, und die schnappen sich die Kassiererinnen bevor der Laden aufmacht...!


Offensichtlich ist das Handy für Mäuse gedacht:

"Mit dem 10,2 cm/4'' Super AMOLED-Touchscreen wird das Betrachten von Videos zum Kinoerlebnis."
#
FrankenAdler schrieb:
stefank schrieb:
Da kann ich einen weiteren Einzelfall aus der Praxis berichten. Der Mandant war von der 12jährigen Tochter seiner Lebensgefährtin beschuldigt worden, sie sexuell belästigt zu haben. Hintergrund war, wie sich später herausstellte, dass das Mädchen lieber bei ihrem leiblichen Vater leben wollte und von einer Freundin die Idee ins Ohr gesetzt bekommen hatte, das so zu erreichen. Zum Glück kam das alles heraus, das Verfahren wurde mangels Tatverdacht eingestellt.
So weit, so gut. Was aber machte das Jugendamt, das von der StA informiert worden war? Es holte das Mädchen gegen seinen Willen für die Dauer der Untersuchung, also drei Monate, von der Mutter weg, steckte es in ein geschlossenes Heim. Die Mutter durfte es einmal die Woche besuchen, unter Aufsicht. Sogar Weihnachten musste das Mädchen im Heim verbringen.
Selbstverständlich ist es oft sinnvoll, Kinder aus gefährdenen Umfeldern herauszunehmen. Aber wie oft wurde hier einfach nach Schema F gehandelt, ohne Rücksicht und Sensibilität.    


Gegenfrage: Wie hättest du gehandelt - als Verantwortlicher Jugendamtsmitarbeiter -  solange der Verdacht nicht ausgeräumt war?


Der Tatvorwurf richtete sich auf Belästigung, nicht etwas Mißbrauch. Weder Mädchen noch Mutter wollten die Heimlösung. Da die StA gegen den Mandanten ermittelte, war, selbst wenn man von einem zutreffenden Vorwurf ausgegangen wäre, eine Wiederholungsgefahr hier gering gewesen. Und dann gäbe es, wenn man das anders sieht, immer noch offene Wohngruppen. Es wurde einfach die Heimlösung gewählt, weil die billig und ohne großen Aufwand ist. Das war kein Kümmern, das war wegparken.
#
Da kann ich einen weiteren Einzelfall aus der Praxis berichten. Der Mandant war von der 12jährigen Tochter seiner Lebensgefährtin beschuldigt worden, sie sexuell belästigt zu haben. Hintergrund war, wie sich später herausstellte, dass das Mädchen lieber bei ihrem leiblichen Vater leben wollte und von einer Freundin die Idee ins Ohr gesetzt bekommen hatte, das so zu erreichen. Zum Glück kam das alles heraus, das Verfahren wurde mangels Tatverdacht eingestellt.
So weit, so gut. Was aber machte das Jugendamt, das von der StA informiert worden war? Es holte das Mädchen gegen seinen Willen für die Dauer der Untersuchung, also drei Monate, von der Mutter weg, steckte es in ein geschlossenes Heim. Die Mutter durfte es einmal die Woche besuchen, unter Aufsicht. Sogar Weihnachten musste das Mädchen im Heim verbringen.
Selbstverständlich ist es oft sinnvoll, Kinder aus gefährdenen Umfeldern herauszunehmen. Aber wie oft wurde hier einfach nach Schema F gehandelt, ohne Rücksicht und Sensibilität.  
#
emjott schrieb:
Apropos Frankreich:

Deutscher Stromimport aus Frankreich 2. Quartal 2010: 4098 GWh
Deutscher Stromimport aus Frankreich 2. Quartal 2011: 6252 GWh

Also nur +52% in Folge der sogenannten Energiewende.

Quelle: ENTSO-E


Ich gebe deiner Kritik vollkommen recht. Man hätte, wie von den Grünen nach dem Rot-Grünen Atomausstieg gefordert, die Voraussetzungen für die Energiewende schaffen sollen, statt wie Merkel atomhörig den Ausstieg aus dem Ausstieg zu proklamieren, und dann nach der heuchlerischen Kehrtwende vor dem Zwang zum Atomstromimport aus Frankreich zu stehen.
#
Die Glorreichen Sieben sind doch aber wirklich eher ein Beispiel für eine gelungene Neuadaption, wie von mir angesprochen. Durch die Transformation ins Western-Genre wurde eine völlig neue Folie geschaffen, in deren strenger Form die Geschichte ganz prächtig funktioniert.