
stefank
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Feiermeyer schrieb:adlerkadabra schrieb:DougH schrieb:
Nochmals Dankeschön.
Das es nicht leicht ist beweist u.a. auch dass sich "unsere" Fachfrauen nicht einig sind. Auch auf diversen seiten im www wird es nicht ganz eindeutig.
Aufgrund der überzeugenden Erklärungen hier haben wir "gehörte" übernommen.
... und damit liegt ihr ganz gut. Beides ist möglich, je nachdem, wie der Sprecher innerlich bezieht. Da aber auf "gehörte" zuerst ein Singular folgt, wäre auch für mich die Singularlösung die naheliegende.
Erst wenn ich weitergehend "Erstellung" und die, zudem noch ziemlich nachgestellte, "Berichterstattung" zussammenfasse, wäre Plural logisch. Du willst aber vermutlich nicht unbedingt zusammenfassen, sondern einzeln akzentuieren, also, wie gesagt: Singular
Beschwer sich noch einmal jemand über einen Immigranten, der kein "richtiges" Deutsch kann
Ich kenne keine Sprache, die auch nur Ansatzweise so irregulär und willkürlich ist. (Gut, ich kenne auch nur Englisch, Latein und Spanisch )
Man kann allerdings auch sagen, dass die deutsche Sprache ein enorm feines Werkzeug ist. Gerade das obige Beispiel, bei dem sowohl Singular wie Plural möglich sind, zeigt doch, wie schön man an einem Satz feilen kann. Schaut man sich Kafkas Manuskripte an, sieht man, dass jede Seite dutzendfach überarbeitet wurde. Dadurch entstand ein Sprachwerk, das in anderen Sprachen schwer möglich ist.
HeinzGründel schrieb:
Unglaublich. Mit dieser Mittelmeer-Diät wird man wirklich steinalt..
http://www.fr-online.de/krise/rentenbetrug-griechenland-zahlte-acht-milliarden-euro-an-tote,1471908,11083270.html
Wieso? In Norddeutschland ist es alte Tradition, Oma und Opa abends aus der Tiefkühltruhe zu holen und für ein Stündchen auf die Bank vorm Haus zu setzen, wegen der Rente...
Endlich, heute in "Bundesliga Aktuell" auf Sport1, wurde mal die reine Wahrheit berichtet. Zu einem Text, der gewalttätige Platzstürme verurteilte, wurden die Bilder der Meisterschaftsfeier der Dortmunder gezeigt. Und dann das Schweineschlachtenvideo. Text dazu: "Mit diesem Video drohten Ultras von Kaiserslautern Fans von Eintracht Frankfurt Gewalt an." Endlich sagt jemand mal, wie es ist.
DougH schrieb:
Wie lautet es richtig gehörten o. gehörte???
Zu meinen Hauptaufgaben gehörte(n)??? die Erstellung von Monats-, Quartals- und Jahresabschlüssen nach HGB und IFRS sowie die Berichterstattung an die Konzernmutter.
Ich würde gehörte verwenden, weiel die Bezugswörter Erstellung und Berichterstattung jeweils im Singular stehen.
crasher1985 schrieb:Tube schrieb:wiener63 schrieb:crasher1985 schrieb:
Kann mir mal irgendwer erklären warum dieses Banner betrsaft wird?
Ich kann das absolut nicht nachvollziehen. Ich dachte bis heute eine Strafe Beadrf einer rechtlichen Grundlage. Hier geht es um einen Banner der maximal als Geschmacklosigkeit gesehen werden kann.. ich finde egal wie lange ich darüber nachdenke keinerlei Ansatzpunkt für eine Strafe.
Ich versteh auch nichts mehr. Muss ich jetzt, wenn ich im Sommer , mein " Alfons Berg Asshole of the Year 1992 " T-Shirt anhabe mit einer Strafe rechnen......
"Diskriminierung"
http://www.sportal.de/sportal/generated/article/tnt_fussball/2011/10/27/21015300000.html
Und sowas hat vorm Sportgericht bestand? Ich versteh garnichts mehr mein Rechtsverständniss war vorher schon teilweise schlecht nur langsam komme ich garnicht mehr klar.
Das DFB-Sportgericht ist eben kein ordentliches Gericht, sondern eines von DFBs Gnaden, im Grunde eine juristische Farce. Über dem DFB-Gericht ist nur der blaue Himmel, weil einem der Instanzenweg zu höchstrichterlicher Rechtsprechung, ggf. auch zum Verfassungsgericht, versperrt ist.
NX01K schrieb:HeinzGründel schrieb:stefank schrieb:NX01K schrieb:
Dieses Umlegen auf den einzelnen überführten Täter würde ich gerne mal sehen. Einmal dagegen geklagt und die gesamte unlogische Bestrafungslogik fliegt dem DFB um die Ohren.
Falsch:
"Wird ein Verein mit einer Verbandsstrafe belegt, kann er nach einem Urteil des Oberlandesgerichts (OLG) Rostock vom 28. April 2006 in Höhe der angefallenen Summe beim für die Störung Verantwortlichen Rückgriff nehmen (Az. 3 U 106/05).
Grundlage dieses Regressanspruchs ist der Stadionbesuchsvertrag, der vom Veranstalter mit den Zuschauern eines Fußballspiels geschlossen wird und der den Zuschauer im Rahmen der Stadionordnung dazu verpflichtet, den Spielbetrieb nicht zu beeinträchtigen. Kommt es dennoch zu einer Beeinträchtigung, kann der Veranstalter einen Anspruch gegen den Störer wegen Verletzung des Stadionbesuchsvertrages geltend machen, § 280 Abs. 1 in Verbindung mit § 241 Abs. 2 Bürgerliches Gesetzbuch (BGB)."
Das kann man hier 100 X schreiben ohne das es jemand zur Kenntnis nimmt.
Aber gibt doch mal deine juristische Einschätzung zum Besten:
Ein Mandant kommt zu dir, der ein Bengalo gezündet hat und erwischt wurde. Es wurden 19 weitere gezündet und die Strafe waren 4.000 Euro für den Verein. Was müsste er zahlen?
Hätte eine Klage dann Erfolg, in der man auf Vergleichsfälle abzielt?
Das Urteil aus Rostock kenne ich und es ist ja auch logisch, dass ein Verursacher einer Strafe auch dafür aufkommt. Aber ist es dann nicht sinnvoll, diese Strafe auch auf Sinn und Verhältnis zu prüfen? Ist eine Strafe rechtskräftig, nur weil der DFB sie so bezeichnet? Ist immerhin eine Verbandsstrafe.
Dazu fänd ich eine juristische Einschätzung viel interessanter.
Auch das haben wir hier schon 100x dargestellt: Eine Verbandsgerichtsbarkeit bedeutet, dass man sich ihr freiwillig unterwirft. Sollte man vor einem ordentlichen Gericht dagegen klagen, hätte das den Rauswurf aus dem DFB zur Folge, egal wie die Klage ausgeht.
RockyBeach schrieb:
Weil Rostock in Frankfurt Pyrotechnik gezündet hat und in Dresden mit dem Banner eine "Geschmacklosigkeit" begangen wurde, will Bruchhagen nun die Dauerkartenpreise für Heimspiele erhöhen bzw. die Vergabe der Dauerkarten reglementieren.
Bruchhagen at its best! Er scheint nur noch verzweifelt, ratlos und weltfremd zu sein.
Auch wenn du die Realität noch so verdrehen willst, wie es dir passt: HB hat die Äußerung im Zusammenhang mit den gestrigen Vorfällen gemacht. Gegen das Urteil des DFB hatte er Einspruch eingelegt.
NX01K schrieb:
Dieses Umlegen auf den einzelnen überführten Täter würde ich gerne mal sehen. Einmal dagegen geklagt und die gesamte unlogische Bestrafungslogik fliegt dem DFB um die Ohren.
Falsch:
"Wird ein Verein mit einer Verbandsstrafe belegt, kann er nach einem Urteil des Oberlandesgerichts (OLG) Rostock vom 28. April 2006 in Höhe der angefallenen Summe beim für die Störung Verantwortlichen Rückgriff nehmen (Az. 3 U 106/05).
Grundlage dieses Regressanspruchs ist der Stadionbesuchsvertrag, der vom Veranstalter mit den Zuschauern eines Fußballspiels geschlossen wird und der den Zuschauer im Rahmen der Stadionordnung dazu verpflichtet, den Spielbetrieb nicht zu beeinträchtigen. Kommt es dennoch zu einer Beeinträchtigung, kann der Veranstalter einen Anspruch gegen den Störer wegen Verletzung des Stadionbesuchsvertrages geltend machen, § 280 Abs. 1 in Verbindung mit § 241 Abs. 2 Bürgerliches Gesetzbuch (BGB)."
Weizenpete schrieb:
Gibt es schon irgendwas Neues zum dem Fan, der vor einen Zug geschubst worden sein soll? Kicker, WDR, und Blöd berichten bzw. eröffnen mit dieser Headline, Konkretes konnte ich aber noch nicht lesen. Weder ob es Frankfurt- oder Lauternanhänger (...) waren...
Das scheint mir auch die entscheidende Frage zu sein.
adlerkadabra schrieb:adlerkadabra schrieb:Filzlaus schrieb:
warum frieren frauen immer?
Sie denken immer schon ans nächste Einparken
Ich bin mir völlig im Klaren darüber, verehrte Damen, dass die obenstehende Invektive weder besonders originell noch neu ist. Aber ein klitzekleines bissle Échauffement könnte schon sein. So jedenfalls kann ich hier einfach nicht arbeiten.
Da helfe ich gerne mit : http://www.titanic-magazin.de/uploads/pics/card_218154424.jpg
GxOffmodd schrieb:
Niemand hat das Recht den Leuten aufzuzwingen wohin Sie zu gehen haben. Fraport sagt niemanden wohin er zu gehen bzw. hinzuziehen hat.
Ich "persönlich" sage nur, wenn mir meine Gesundheit lieb ist bzw. ich es nicht mehr aushalte dann ziehe ich weg !
Vorher musst du halt schauen, dass du dein Haus verkaufst. Für ein Drittel des Werts. Davon kannst du dir dann woanders eine Gartenhütte leisten.
Xaver08 schrieb:Zico21 schrieb:SGE_Werner schrieb:
Nicht mal ein Oppositionspolitiker oder jemand von Attac würde behaupten, dass die Bankenkrise hauptsächlich von Deutschland ausging (sie haben sich daran beteiligt, ohne Frage!) und vor allem würde niemand behaupten, dass sie im Zeitraum 2005-2009 ihren Ursprung hat.
Nochmal: Der Mann hat damals mit ziemlicher Sicherheit vorsätzlich über 100 Milliarden an Steuergeldern verbraten, der dient bestimmt nicht dem Volke, sondern ganz anderen Interessen.
http://blog.rga.de/politik/die-%E2%80%9Emerkwurdige%E2%80%9C-rettung-der-hypo-real-estate/
Am 29. September 2008, also auf den Tag genau fünf Jahre nach der Gründung der Hypo Real Estate, verkündet Finanzminister Peer Steinbrück die Pleite und informiert die Öffentlichkeit über Milliardenhilfen für die Bank. Hätte er einen einzigen Tag vorher gesprochen, hätte die Hypovereinsbank haften müssen.
Das beweist: Die totale Pleite der HRE war allen Beteiligten von vorne herein klar. Deren Gründung war bloß die Rettung für die Hypovereinsbank, die ihre faulen Immobilienkredite loswerden wollte. Schon 2003 wusste man: Das Schneeballsystem auf den Finanzmärkten wird irgendwann zu einem bösen Erwachen führen. Die Profiteure der Spekulation sicherten sich rechtzeitig gegen das von ihnen verursachte Risiko ab und sorgten dafür, dass der Steuerzahler für die fehlenden Milliarden aufkommen durfte.
wo bleibt der beweis?
Es war vielleicht etwas unglücklich, dass auf einen Blog verwiesen wurde. Die dubiosen Verstrickungen Steinbrücks in diese Affäre wurden aber allgemein diskutiert: http://www.handelsblatt.com/politik/deutschland/hypo-real-estate-was-wusste-steinbrueck/3037742.html?p3037742=all
Hier haben wir einen schönen Fall, wie man die den selben Sachverhalt auf zwei völlig verschiedene Weisen darstellen kann: http://www.taz.de/Kommentar-Wahl-in-Tunesien/!80538/
crasher1985 schrieb:FredSchaub schrieb:ItouchMyself schrieb:
Und was ist wenn ich die Bilder bearbeite?
Zum Beispiel die Dimensionen ändere oder Farben und Effecte hinzufüge.
dadurch ändert sich doch nicht das Copyright
Sicher? ISt es nicht so das es da bestimmte Regeln gibt ab wann das Copyright nichtmehr gilt?
Warum darf man auf Youtube die Simpsons zeigen wenn Sie gespiegelt sind.. würde nach deiner Aussage ja auch nciht gehen oder sehe ich das falsch?
Btw. kann einer mal genau sagen was der Unterschied zwischen Copyright und Urheberrecht ist?
Copyright gilt im amerikanischen Recht, Urheberrecht im deutschen. Ein wesentlicher Unterschied ist, dass das Copyright angemeldet werden muss, während nach dem deutschen Urheberrecht jedes Werk bereits ab Entstehung automatisch geschützt ist. Das Copyright kann komplett verkauft werden, nach dem Urheberecht können nur die Nutzungs- und Verwertungsrechte übertragen werden, das persönliche Urheberrecht verbleibt für immer beim Urheber.
Durch Spiegeln wird selbstverständlich die illegale Nutzung nicht rechtmäßig. Ganz im Gegenteil, es wird gespiegelt hochgeladen, damit Scan-Programme des Urhebers die illegale Nutzung nicht entdecken können, da der Hashcode der Datei dadurch verändert wird.
Hier findest du die rechtlichen Grundlagen: http://www.eintracht.de/meine_eintracht/forum/15/11163939/
Stefan