
stefank
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Dirty-Harry schrieb:
Wegen mir darf sie ehrlich ihre Burkatätigkeit ausüben.
Wirklich kein Problem,im Gegenteil . Dies wäre für mich Gerechtigkeit.(Und sei es dabei auch ein kl. Stück weit,daß die arme Frau mal von daheim rauskommt)
Des mit der Rolle der Frau mußte ich Dir dennoch um die "Ohren hauen" ,-) weil ich insgesamt den Eindruck hatte, daß Du dies im Sinne von "Integration brauche mehr nett..." oder was zum Teufel auch immer(eigener Schalter für den Islam),es evtl. als nicht so wichtig ansiehst.
Ich will dieser für mich durch die Burka als Frau in der heutigen Zeit genug gestrafte Frau nicht auch noch ihre berufl. Tätigkeit wegnehmen ,
Ich würde -wo ich jetzt insgesamt genug nachgedacht habe-es begrüßen , wenn gerichtl. der Anspruch (Religion)zugebilligt würde.
Mit frw.Erlaubnis hätte ich etwas Schwierigkeiten und tu mir etwas schwerer,,,,
Die Frau ist für mich religiös mit ihrer Burka genug gebeutelt. Aber selbstverständlich muß sie unser Rechtsstaat dann auch arbeiten gehen lassen.
Bitte nicht frw., es soll -wenn ich was zu sagen hätte -bitteschön ihr ausdrücklicher rechtl. Anspruch sein
Gleichwohl bitte ich Dich um Verständnis, wenn ich es dennoch langfristig besser finden würde, wenn sich diese Frauen emanzipieren und ihrer Religion oder ihrem Alten die Burka um die Ohren hauen. Aber dies muß nicht ich, sondern sie selbst entscheiden. Ich hab mit Burka aus o.g. Gründen schon ein Problem. Aber dafür kann die Trägerin oder der Mensch ,der aus welchen verkrusteten Strukturen her auch immer- da drinn steckt nichts.
Du zäumst das Pferd immer noch von hinten auf. Es geht nicht um die Frage, was eine Burka für eine Frau bedeutet, oder ob sie so arbeiten darf etc. etc.
Es geht schlicht um die Frage, ob die Stadt Frankfurt dulden muss, dass eine Mitarbeiterin den Bürgern gegenüber den Augenkontakt verweigert, weil sie sich auf ihr Grundrecht auf freie Religionsausübung beruft.
Mit allen bereits genannten verfassungsrechtlichen Argumenten bin ich der Ansicht, dass die Stadt Frankfurt dies untersagen darf. Nicht mehr, nicht weniger.
Maabootsche schrieb:
Also jetzt ging es mir dann doch nicht aus dem Kopf und ich habe mal meinen uralten Pieroth/Schlink aus dem Regal geholt:
BVerfGE 32, 98 (106) - auf die zahlenmäßige Stärke und soziale Relevanz einer religiösen Vereinigung kommt es (im Rahmen des Grundrechts der Religionsfreiheit) nicht an.
Als Regulativ im Schutzbereich wird hier teilweise von Rechtsprechung und Lehre noch die Wesensnotwendigkeit des jeweiligen Handelns für die Religionsausübung oder deren Glaubensgeleitetheit gefordert. Vielleicht hat sich das ja geändert, habe ich dann aber nicht mitbekommen.
...und als altem Ö-Rechtler stehen mir natürlich die Haare zu Berge, wenn Du hier beim schrankenlos gewährleisteten Grundrecht der Religionsfreiheit als Schranke das "öffentliche Interesse" anführst.
Ich glaube, der Dissens liegt daran, dass du an Abs. 1 des Art. 4 GG denkst. Selbstverständlich ist der grundsätzliche Schutz eines Religionsbekenntnisses nicht von der Anzahl oder sozialen Relevanz einer Religionsgemeinschaft abhängig.
Hier aber reden wir von der Religionsausübung nach Art. 4 Abs. 2 in der weiten Auslegung des Bundesverfassunggerichts, d.h. religiöse Bekundungen im Alltagsleben außerhalb des spezifisch religiösen Bereichs.
Und in diesem Bereich ist sehr wohl das zwar ungeschriebene, aber trotzdem verfassungsimmanente Moment des öffentlichen Interesses i.S.v. Interesse von weiten Teilen der Bevölkerung in Betracht.
Dirty-Harry schrieb:
(...( Die Burka verkörpert eine Rolle der Frau, die nicht unserer Zeit entspricht......
Eben darum geht es überhaupt nicht, wenn man die Sache nach unserer Verfassung beurteilt, was für mich der einzig vernünftige Weg ist. Zumal bei einer rechtlichen Auseinandersetzung eben dieses Bundesverfassungsgericht darüber entscheiden müsste.
Entgegen deiner Ansicht kommt es aber sehr wohl darauf an, von welchem Anteil von Mitgliedern einer Religionsgemeinschaft eine bestimmte Glaubensüberzeugung vertreten wird. Dies deswegen, weil wir nicht von Verhältnissen wie 10 oder 20 Prozent reden. Die Zahlen (aus Frankreich, dem Land mit dem höchsten Anteil an Moslems in Europa): Dort sind von ca. 2,5 Millionen Muslimas etwa 400 Burka-Trägerinnen. Somit beträgt ihr Anteil etwa 1/6 Promille (!) an den weiblichen Mitgiedern der Religionsgemeinschaft. Und deswegen stimmt auch Pedros Vermutung nicht, dass die tausendmal mehr Muslimas unter ihrem hübschen Kopftuch gerne in ein Gesichtsgitter schauen würden, wenn sie aufs Bürgeramt gehen. Nochmal: Wir haben es hier mit einer extrem geringen Anzahl zu tun, die diese Religionsauslegung teilt. Das Beispiel von 400 evangelikalen Nackten ist nicht so weit hergeholt, wie es auf den ersten Blick scheinen mag.
Morphium schrieb:stefank schrieb:
Diese Freiheit findet ihre Grenze an einem überwiegenden öffentlichen Interesse. So ist es unbestritten, dass sich Anhänger einer Ganja-Religion nicht auf die freie Religionsausübung durch Kiffen gegenüber dem Betäubungsmittelgesetz berufen können.
Sorry, hier musste ich lachen.
Es gibt nichts, was es nicht gibt: http://www.suite101.com/content/marijuana-churches-drugs--freedom-of-religion-a212006
Letztlich geht es darum, die Frage verfassungsrechtlich zu bewerten. Die Burka-Trägerin macht das Recht auf freie Religionsausübung geltend, Art. 4 Abs. 2 GG. Nach dem Bundesverfassungsgericht fällt unter dieses Grundrecht nicht nur das spezifisch religiöre Verhalten, also etwa das Gebet, sondern das gesamte Verhalten einer Person nach den Glaubensbestimmungen seiner Religionsgemeinschaft.
Diese Freiheit findet ihre Grenze an einem überwiegenden öffentlichen Interesse. So ist es unbestritten, dass sich Anhänger einer Ganja-Religion nicht auf die freie Religionsausübung durch Kiffen gegenüber dem Betäubungsmittelgesetz berufen können.
Die Grundsätze des Kopftuchurteils des BVerfG können hier kaum zu Grunde gelegt werden. Zum einen handelt es sich bei der Burka-Trägerin nicht um eine Beamtin, sondern eine städtische Angestellte. Deren Verhalten wird nicht als staatliches Verhalten begriffen, so dass die religiöse Neutralitätspflicht des Staates hier nicht zum Tragen kommt. Zum anderen ist eine Burka etwas anderes als ein Kopftuch. Während letzteres als Symbol des Bekenntnisses zur islamischen Religion überaus weit verbreitet ist, wird die Burka nur von einer kleinen Splittergruppe als religiös notwendig angesehen.
Das dem Grundrecht auf freie Religionsausübung gegenüberstehende Interesse von weiten Teilen der Öffentlichkeit, hier der Frankfurter Bevölkerung, im Bürgeramt keiner Burka-Trägerin gegenüberzusitzen, ist nicht von der Hand zu weisen. Der Augenkontakt stellt eine ganz entscheidende zwischenmenschliche Kommunikationsbasis dar. Unabhängig von der Religionsausübung ist es z.B. unangenehm, mit jemand zu reden, der eine verspiegelte Sonnenbrille trägt. Dies gilt besonders im Behördenumgang, bei dem der Bürger sich die Kommunikation nicht aussuchen kann.
Es ist zu fragen, ob das individuelle Recht auf freie Religionsausübung durch Tragen einer Burka dieses öffentliche Interesse überwiegt. Dies wäre dann der Fall, wenn das Nichttragen der Burka eine so schwere Verletzung der islamischen Glaubengvorschriften darstellen würde, dass der Betroffenen eine freie Religionsausübung unmöglich gemacht werden würde. Dies wäre m.E. bei dem Verbot des Tragens eines Kopftuches der Fall. Wie bereits erwähnt, wird die Burka aber nur von einer kleinen Minderheit der islamischen Gläubigen als notwendig erachtet. Eine solche extreme Auslegung von Glaubensbestimmungen durch eine Minderheit kann m.E. nicht dazu führen, das oben dargestellte öffentliche Interesse zu überwiegen.
Colorandi causa: Wenn eine Minderheit der evangelikalen Christen das Alte Testament dahin auslegen würde, dass aus dem Sündenfall ein Nacktheitsgebot folgte, wäre das Ergebnis kein anderes. Nicht jeder religiöse Spleen unterliegt dem Schutz des Art. 4 GG, wenn hiervon verständliche Bürgerinteressen betroffen sind.
Wer allerdings aus dem eben Gesagten schließt, dass sich deswegen vortrefflich gegen Ausländer im Allgemeinen und Moslems im Besonderen hetzen ließe, kann mich gepflegt am Arsche lecken.
Diese Freiheit findet ihre Grenze an einem überwiegenden öffentlichen Interesse. So ist es unbestritten, dass sich Anhänger einer Ganja-Religion nicht auf die freie Religionsausübung durch Kiffen gegenüber dem Betäubungsmittelgesetz berufen können.
Die Grundsätze des Kopftuchurteils des BVerfG können hier kaum zu Grunde gelegt werden. Zum einen handelt es sich bei der Burka-Trägerin nicht um eine Beamtin, sondern eine städtische Angestellte. Deren Verhalten wird nicht als staatliches Verhalten begriffen, so dass die religiöse Neutralitätspflicht des Staates hier nicht zum Tragen kommt. Zum anderen ist eine Burka etwas anderes als ein Kopftuch. Während letzteres als Symbol des Bekenntnisses zur islamischen Religion überaus weit verbreitet ist, wird die Burka nur von einer kleinen Splittergruppe als religiös notwendig angesehen.
Das dem Grundrecht auf freie Religionsausübung gegenüberstehende Interesse von weiten Teilen der Öffentlichkeit, hier der Frankfurter Bevölkerung, im Bürgeramt keiner Burka-Trägerin gegenüberzusitzen, ist nicht von der Hand zu weisen. Der Augenkontakt stellt eine ganz entscheidende zwischenmenschliche Kommunikationsbasis dar. Unabhängig von der Religionsausübung ist es z.B. unangenehm, mit jemand zu reden, der eine verspiegelte Sonnenbrille trägt. Dies gilt besonders im Behördenumgang, bei dem der Bürger sich die Kommunikation nicht aussuchen kann.
Es ist zu fragen, ob das individuelle Recht auf freie Religionsausübung durch Tragen einer Burka dieses öffentliche Interesse überwiegt. Dies wäre dann der Fall, wenn das Nichttragen der Burka eine so schwere Verletzung der islamischen Glaubengvorschriften darstellen würde, dass der Betroffenen eine freie Religionsausübung unmöglich gemacht werden würde. Dies wäre m.E. bei dem Verbot des Tragens eines Kopftuches der Fall. Wie bereits erwähnt, wird die Burka aber nur von einer kleinen Minderheit der islamischen Gläubigen als notwendig erachtet. Eine solche extreme Auslegung von Glaubensbestimmungen durch eine Minderheit kann m.E. nicht dazu führen, das oben dargestellte öffentliche Interesse zu überwiegen.
Colorandi causa: Wenn eine Minderheit der evangelikalen Christen das Alte Testament dahin auslegen würde, dass aus dem Sündenfall ein Nacktheitsgebot folgte, wäre das Ergebnis kein anderes. Nicht jeder religiöse Spleen unterliegt dem Schutz des Art. 4 GG, wenn hiervon verständliche Bürgerinteressen betroffen sind.
Wer allerdings aus dem eben Gesagten schließt, dass sich deswegen vortrefflich gegen Ausländer im Allgemeinen und Moslems im Besonderen hetzen ließe, kann mich gepflegt am Arsche lecken.
Morphium schrieb:
Ich bin seit Jahren unterwegs. War nie ein Problem. Und wenn wir uns sehen, dann gehts ab.
"Oh wie schön, dich wiederzusehen, mein Schatz! Ohne dich wüsste ich wirklich nicht, was ich machen sollte. Du machst mich so glücklich...ein Glück, dass du am Ende meines Armes angewachsen bist..."
Das Größte an Traumstrand in meinem bisherigen Leben war ein hessischer Badesee. Wir sind von Langen aus um halb vier Uhr morgens an der Kiesgrube angekommen. Außentemperatur: 6 Grad. Luftfeuchtigkeit: Es regnet. Eine Stunde später fuhren wir mit einem kleinen Opel Kadett für sechs Passagiere rüber zum Zeltplatz. Ich saß direkt schräg hinter dem "Flugkapitän", der wohl zur Beruhigung der Passagiere ein schmutzigweißes Hemd mit vier Senfstreifen trug. Weniger beruhigend war, dass nach dem Start die Drehzal abfiel, als der Fahrer von "AFN" auf "HR" schaltete. Aber ungerührt legte er den Schalter wieder zurück auf die Top 40, und so kamen wir auf dem Campinglatz an. Mit der Taschenlampe wurden wir zu unserer Unterkunft geführt, eine Wellblechhütte, allerdings mit Außenklo im afrikanischen Stil. Auf den Dachbalken lief eine Ratte herum, mit der wir uns anfreundeten, weil sie netterweise jedweden etwaig vorhandenen Schokoriegel verschlang. Erst mal schlafen, dann gegen Mittag aufwachen, vor die Tür treten und exakt diesen Anblick haben: http://magdeburg-stadt.de/galerie/ac4e120fe752534c2430.JPG
Wahnsinn!
Wahnsinn!
Ob du ein "Knöllchen" an deinem Auto hast oder wie dieses aussieht, ist rechtlich völlig egal. Du erhältst in jedem Fall einen Bußgeldbescheid. Wenn du hiergegen Widerspruch einlegst, entstehen zusätzliche Verwaltungskosten, die du zahlen musst. Selbstverständlich wird die Sache weiterverfolgt und der Betrag am Ende vollstreckt.
Wenn es sich bei der Aussage "ich wohne bei den Eltern" um Hotel Mama handelt, also nichts vom Einkommen abgeben müssen, dafür aber vollversorgt werden, kann ich auch nicht verstehen, wie man mit 800 Euro nicht auskommen kann.
Viel problematischer scheint mir aber der angedachte Job zu sein. "Produktionshelfer"? Das ist doch ein Euphemismus für Drückerkolonne, oder? Und da muss man nicht etwa "Aufträge annehmen", sondern knallhart verkaufen und oft auch Leute übers Ohr hauen. Was ist es denn? Regenrinnen, Hausdächer oder Rollos? Wenn das in die Richtung geht, kann man nur raten, die Finger davon zu lassen.
Viel problematischer scheint mir aber der angedachte Job zu sein. "Produktionshelfer"? Das ist doch ein Euphemismus für Drückerkolonne, oder? Und da muss man nicht etwa "Aufträge annehmen", sondern knallhart verkaufen und oft auch Leute übers Ohr hauen. Was ist es denn? Regenrinnen, Hausdächer oder Rollos? Wenn das in die Richtung geht, kann man nur raten, die Finger davon zu lassen.
zuckerruebe schrieb:
(...) S04 mit über 100 Millionen € Schulden und einer Einkaufspolitik - wie meine Freundin im Schuhgeschäft - (...)
Ich stelle mir gerade vor, wie deine Freundin traurig nach Hause kommt, weil die roten Schuhe ihr abgesagt haben und lieber im Schuhgeschäft bleiben wollen...
Schranz76 schrieb:FrankenAdler schrieb:
Ja und der Schranz, der kriecht bei jeder Gelgenheit aus seinem braunem Loch und rasiert sich den Adolf-Gedächtnis-Oberlippenbart nach. Was soll man da noch machen.
Gegen Steuerverschwendung sein ist bei dir braun, das passt. Denn, alles, was dem Staat bzw. D schadet, ist bei dir ja positiv.
Wie heißt nochmal die politische Richtung, die den nationalen Staat über alles stellt und die Herr "Bei-mir-würds-das-nicht geben" vertritt? Richtig, Faschismus.
Bishop-Six schrieb:
Ich will hier sofort den Aufruf starten, dass keine politischen Diskussionen geführt werden.
Der Ziel diese Threads ist es, mehr Auswahl an Nachrichten zu bekommen, ich bin für jeden Vorschlag dankbar und jeder hat das Recht für sich zu entscheiden, was er gut oder schlecht findet.
Nehmt bitte Abstand von Bewertungen anderer, rechts, links, oben, unten interessiert micht (hier) nicht.
Im übrigen fand ich einige Vorschläge hier sehr brauchbar, eine größere Auswahl ist bereits vorhanden und ich hoffe es geht ähnlich gut weiter.
Da möchte ich deinem Anliegen aber drastisch widersprechen. Ich könnte verstehen, wenn du auf die Diskussion verzichten möchtest, ob die FAZ zu rechts oder die FR zu links ist.
Bei der Jungen Freiheit handelt es sich aber um ein Blatt, das man nicht liest, um sich zu informieren, sondern um sich aufhetzen zu lassen, oder sich in bereits verhetzten Zustand wohlig zu aalen. Man braucht nur einmal einen beliebigen Bericht über Ausländer mit demselben Thema in anderen Medien zu vergleichen. Auch dieses Obskuranten-Blatt, für das der Begriff "seriös" eine Falschbehauptung ist, fällt selbstverständlich unter die Pressefeiheit. Das heißt aber nicht, dass man die Lektüre in diesem Forum auch noch empfehlen muss.
fastmeister92 schrieb:Chriz schrieb:
Wo ist denn das Problem ehrlich zu sein? Soll er halt sagen "Schalke wär ne riesen Chance gewesen, Wechsel hat leider nicht geklappt" Punkt. Aber doch nicht so eine schnulzige Scheisse die sowieso kein Mensch glaubt.
Genauso sehe ich das auch. Große Klappe, aber keinen ***** in der Hose.
Ihr sitzt einer Fehlinterpretation der Zitate von Ochs und Bruchhagen auf. Der Widerspruch, den ihr seht, existiert gar nicht. Vielmehr war es doch so: Es lag ein verbindliches Angebot von 4,5 Mio an die Eintracht von Schalke vor. Ochs hat Magath abgesagt. Daraufhin hat Schalke das Angebot an die Eintracht offiziell zurückgezogen. Nichts mit Heuchelei.
Schobberobber72 schrieb:Snuffle82 schrieb:Hessi schrieb:Snuffle82 schrieb:
Seit einigen Wochen wird unsere Hauptstraße endlich mal saniert - damit gehen Änderungen in der Verkehrsführung einher, die eindeutig und gut sichtbar durch Schilder! gekennzeichnet sind ... Kommt mir da auf einmal ein Rentner entgegen (ging mir schon als Kind auf den Keks!) - in ner Einbahnstraße! Hallo? Ich ihm nen Vogel gezeigt, fährt der mir hinterher bis nach Hause ... Scheißt der mich an, was das sollte?! Ich ihn weiterhin freundlich auf die Einbahnstraße hingewiesen, da sagt der mir doch tatsächlich, das wäre nie eine gewesen und nur weil da ein paar Schilder stehen, würde er doch jetzt nicht auf einmal anders fahren - das wäre er so gewohnt ... Ja nee, klar. Blöder alter Sack. Ich hab nur gelacht und hab die Tür hinter mir zugeknallt ... Hab dann von drinnen noch mitbekommen, wie er mit meiner Nachbarin diskutieren wollte - die hat ihn aber genauso abblitzen lassen ...
gleich die Polizei rufen
1. wegen der gefährdung im Verkehr
2. weil er dir bis nach hause gefolgt ist, so jemand entführt auch kleine Jungen (krass formuliert)
Naja, übertreib mal nicht. (Punkt 2)
Ich hab mich schon öfter mit dem angelegt, weil er Hunde tritt, Reifen aufsticht, mich anpampt, weil ich zwei Minuten entgegen der Fahrtrichtung halte, um jemanden rauszulassen, weil spielende Kinder am Rhein eine Zumutung sein sollen, ... Ich hatte vorhin schlichtweg keinen Bock.
Alleine dafür dass der Vogel Hunde tritt, gehörten ihm mal vier Plattfüße....
Immer noch besser, als wenn der Hund Vögel treten würde...
Auffällig ist das martialische Auftreten der amerikanischen Behörden.