
reggaetyp
43008
chun-schneider schrieb:
Zähl mir mal bitte ein paar Stammspieler auf (1. Liga), die das wirklich Woche für Woche unterbieten konnten.
Falls du welche der Eintracht meinst: Da fallen mir jede Menge ein.
Exemplarisch seien Ned Zelic oder Markus Schupp genannt.
Oder Uwe Schreml, Jürgen Mohr, Ralf Sievers aus einer anderen sehr grauen Eintracht-Zeit.
Man könnte auch noch Dieter Schlindwein ins Spiel bringen.
Michael Fink derart abzuqualifizieren, ist jedenfalls daneben.
michelle11 schrieb:
Und dass er arrogant bis zum Abwinken ist,weiss jeder ,der ihn mal persönlich erlebt hat, zb bei einer Saisoneröffnung.
Dass Ama arrogant ist, kann ich nicht im mindesten bestätigen. Im Gegenteil. Und ja, ich habe ihn auch schon ein paar mal persönlich erlebt.
Und jetzt?
Bigbamboo schrieb:reggaetyp schrieb:
...
Ich finde, ein bedenkliches Signal, dass von diesem Urteil ausgeht: Es kommt einem der Verdacht, dass nicht etwa bewertet wird, ob sich Ramelow und Die Linke auf dem Boden der verfassungsgemäßen freiheitlich demokratischen Ordnung bewegen, sondern ihre politische Gesinnung.
Verstehe ich nicht - mit der Auswertung der öffentlichen (!!) Quellen soll doch gerade dies geprüft bzw. überwacht werden.
Willst du ernsthaft bestreiten, dass dies eine politische Dimension hat?
Ich möchte über mich kein Dossier beim Geheimdienst angelegt haben, zumal in der Urteilsbegründung zum Einen ein Generalverdacht gegen Die Linke festgestellt wird (den ich für rechtschaffen absurd halte), zum Anderen der Vergleich zu 1933 gezogen wird (der eigentlich die nächste Klage nach sich ziehen könnte).
Die Kommentare in FR
Christian Bommarius schrieb:
Ob einer sein Weltbild auf dem Boden der freiheitlichen demokratischen Grundordnung errichtet hat, entscheidet sich nicht danach, ob er für die Sozialisierung eintritt – die das Grundgesetz in Artikel 15 gestattet – oder nicht und auch nicht danach, ob er den von allen Fesseln befreiten Kapitalismus für die Erlösung der Menschheit hält oder für deren Geißel. Wonach es sich entscheidet, steht im Bundesverfassungsschutzgesetz, das die freiheitliche demokratische Grundordnung in Paragraf 4 definiert.
Danach zählen dazu unter anderem die Gewaltenteilung, die Volkssouveränität, die Verantwortlichkeit der Regierung, die Unabhängigkeit der Gerichte, die Achtung vor den Menschenrechten etc.
Die Wirtschaftsordnung gehört nicht dazu. Das weiß das Bundesverfassungsschutzgesetz, das wusste das Bundesverfassungsgericht schon in einem seiner frühesten Urteile; nur das Bundesverwaltungsgericht weiß es nicht und will es auch nicht wissen.
und in SZ
Heribert Prantl schrieb:
Die Linke ist es nicht [eine verfassungsfeindliche Partei]. Sie kritisiert zwar den Kapitalismus. Aber der Kapitalismus gehört nicht zu den vom Grundgesetz geschützten Gütern.
[...]
Man kann sich über Lafontaine und Ramelow ärgern, man mag ihre Politik für unausgegoren oder unsinnig halten. Aber politischer Ärger darf kein Anlass sein, den Leuten den Verfassungsschutz auf den Hals zu hetzen. Wer die Linken auf diese Weise als Anti-Demokraten denunziert, muss sich nach seinem eigenen Demokratieverständnis fragen lassen.
sind da schon sehr schlüssig.
Der Verfassungsschutz ist nicht der verlängerte Arm der Regierung um politische Wirrköpfe, Gegner oder unliebsame Gruppierungen zu beobachten, gleich, ob offen oder verdeckt.
Sondern dies ist seine Aufgabe:
Heribert Prantl schrieb:
Er soll Gruppierungen beobachten, die auf einen Umsturz hinarbeiten, und Parteien observieren, die ihre Ziele nicht mit demokratischen Mitteln, sondern irregulär und gewaltsam durchsetzen wollen. Nicht mehr, nicht weniger.
Das Bundseverwaltungsgericht in Leipzig hat die Beobachtung von Bodo Ramelow und der gesamten Linken durch den Verfassungsschutz für rechtmäßig erklärt: FR.
Hier der Kommentar in der FR dazu.
Und hier aus Gründen der politischen Ausgewogenheit ( ) noch der Kommentar der FAZ dazu. Da habe ich den Eindruck, dass er sich gar nicht mit den Inhalten auseinandersetzt, naja.
Ein weiterer Kommentar dazu aus der Süddeutschen von Heribert Prantl.
Ich finde, ein bedenkliches Signal, dass von diesem Urteil ausgeht: Es kommt einem der Verdacht, dass nicht etwa bewertet wird, ob sich Ramelow und Die Linke auf dem Boden der verfassungsgemäßen freiheitlich demokratischen Ordnung bewegen, sondern ihre politische Gesinnung.
Hier der Kommentar in der FR dazu.
Und hier aus Gründen der politischen Ausgewogenheit ( ) noch der Kommentar der FAZ dazu. Da habe ich den Eindruck, dass er sich gar nicht mit den Inhalten auseinandersetzt, naja.
Ein weiterer Kommentar dazu aus der Süddeutschen von Heribert Prantl.
Ich finde, ein bedenkliches Signal, dass von diesem Urteil ausgeht: Es kommt einem der Verdacht, dass nicht etwa bewertet wird, ob sich Ramelow und Die Linke auf dem Boden der verfassungsgemäßen freiheitlich demokratischen Ordnung bewegen, sondern ihre politische Gesinnung.
Teilsteils richtig. Arbeite mal als Stationsarzt oder Assistenzarzt im Krankenhaus.
Doppel- und Dreifachschichten, Mörderstress und mies bezahlt.
Oder mach ne Praxis als Allgemeinmediziner in der Uckermark auf.
Wenn du hingegen Zahnarzt oder Orthopäde z.B. im Frankfurter Westend bist, hat deine Familie auf Generationen hin ausgesorgt, wenn du dich nicht völlig blöde anstellst.
Doppel- und Dreifachschichten, Mörderstress und mies bezahlt.
Oder mach ne Praxis als Allgemeinmediziner in der Uckermark auf.
Wenn du hingegen Zahnarzt oder Orthopäde z.B. im Frankfurter Westend bist, hat deine Familie auf Generationen hin ausgesorgt, wenn du dich nicht völlig blöde anstellst.
Für Werder, ja.